Förderungen für elektrische Nutzfahrzeuge – da gilt es den Überblick zu behalten.
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Förderungen für elektrische Nutzfahrzeuge – da gilt es den Überblick zu behalten.

Inhaltsverzeichnis

E-Förderung für Nutzfahrzeuge

Förderprogramme E-Mobilität: Der Staat schießt zu

Auch bei Nutzfahrzeugen wird die Elektrifizierung immer wichtiger. Unternehmen können sich die weiterhin staatlich fördern lassen. Ein Überblick.

Von Saria Hahn

Das Ziel ist klar: Ab 2035 dürfen in der EU keine Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr neu zugelassen werden. Ausgenommen davon sind schwere Nutzfahrzeuge, was im Umkehrschluss bedeutet, dass auch leichte Nutzfahrzeuge und damit die sogenannten Transporter von der Vorgabe betroffen sind.

Ein weiterer Grund für den Umstieg auf Elektroautos und Elektrotransporter ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Mit ihr ist rückwirkend für dieses Jahr eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kraft getreten. Ein Großteil der Unternehmen muss fortan die eigenen Nachhaltigkeitsbemühungen dokumentieren und auch über die Unternehmensmobilität Rechenschaft ablegen.

Grüne Mobilität kommt aber nicht nur der Umwelt zugute, auch die Unternehmen können von ihr profitieren: Elektrofahrzeuge sind in der Anschaffung zwar fast immer teurer als vergleichbare Verbrenner, schlagen Benziner und Diesel als regelmäßig bei den TCO. Und außerdem kommen Unternehmen, wenn sie speziell elektrische Nutzfahrzeuge anschaffen, bislang weiter in den Genuss bundesweiter und regionaler Förderprogramme.

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Subventionen als Treiber für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge

Die sollen auch die hohen Investitionskosten für elektrische Nutzfahrzeuge abfedern. Weil es aber nicht bei einem oder zwei Förderprogrammen bleibt, wenn es um die Elektrifizierung der Nutzfahrzeugflotte geht, geben wir an dieser Stelle einen Überblick über die komplexen Fördermöglichkeiten und Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen beim Umstieg auf elektrische Nutzfahrzeuge und die dazu notwendige Infrastruktur.

„Die meisten Unternehmen entscheiden sich aufgrund der direkten Subventionen für den Umstieg“, beobachtet Christian Milan, Gründer und Geschäftsführer von M3E, einem Berliner Beratungsunternehmen für Elektromobilität. „Negative Anreize, wie zum Beispiel Umweltzonen oder Fahrverbote, spielen eine untergeordnete Rolle, da sie – im Vergleich etwa zu Skandinavien – in Deutschland nicht weitreichend genug sind.“ Milan betont aber auch, dass sich die Rahmenbedingungen ständig änderten und dass insbesondere der Besitz eines Dieselfahrzeugs schnell unwirtschaftlich werden könne.

Verschiedene Zielgruppen für Fördermaßnahmen

Allerdings ist es auf den ersten Blick nicht so einfach, im Förder- und Subventionsdschungel der E-Mobilität den Überblick zu behalten. Denn die deutsche Förderlandschaft ist sehr komplex. Fördermittel gibt es auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene. Die Bundesregierung fördert derzeit nicht den Erwerb bestimmter elektrischer Nutzfahrzeuge wie E-Bikes (mit Ausnahme von E-Lastenrädern) oder E-Scooter. Es kann sich jedoch lohnen, einen Blick auf die Angebote der Energieversorger oder regionale Förderprogramme zu werfen. Letztere haben meist weniger Mittel, sind aber leichter zugänglich. Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bietet dafür einen Überblick.

Kommt es zur Beantragung von Fördermitteln, wird unterschieden zwischen dem Antragsteller oder der Antragstellerin, dem Zweck der Förderung und der Art des Verkehrsmittels:

  • Als Antragssteller können Unternehmen, Existenzgründer und Existenzgründerinnen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Vereine, Bildungs- und Forschungseinrichtungen auf verschiedene Fördertöpfe zugreifen. Unternehmen können sich zum Beispiel für das Programm „Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastuktur“ (KsNI) auf Bundesebene bewerben. Fördermaßnahmen wie die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) stehen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zur Verfügung. Der bundesweite Umweltbonus für die Anschaffung leichter Elektrotransporter richtet sich seit September dieses Jahres jedoch bekanntermaßen ausschließlich an Privatpersonen.
  • Förderzweck und Verkehrsmittel: Die Fördertöpfe haben unterschiedliche Ausrichtungen. Förderfähig sind zum Beispiel die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, Umbauten rund um die Elektrifizierung, die Errichtung und Erweiterung der dazugehörigen Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Forschungsmaßnahmen.
  • Die Förderprogramme umfassen auch Nutzfahrzeuge wie zum Beispiel Elektrotransporter mit bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, aber auch nicht nur das. Auch Elektro-Lastenfahrräder sind beispielsweise förderfähig. Oftmals ist der Förderbetrag nach Fahrzeugklassen gestaffelt.

KsNI als wichtiges Förderprogramm für Unternehmen

„Unternehmen, die vor allem an E-Nutzfahrzeugen interessiert sind, empfehlen wir das KsNI-Programm“, sagt Christian Milan, „es ist das großzügigste Förderprogramm.“ Das unterstreicht auch Daniel Herm, Team Lead Key Account Management Fleet bei The Mobility House, einem Anbieter von Ladelösungen: „Das KsNI-Programm kurbelt die Projekte bei unseren Kunden und Kundinnen enorm an. Insbesondere im Schnellladebereich sind aufgrund der hohen Investitionskosten große Einsparpotenziale möglich.“

Das KsNI-Programm ist ein Programm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und richtet sich unter anderem an privatrechtliche Unternehmen; auch Miet- und Leasinggeber und -geberinnen können einen Antrag stellen. Es ist Mitte 2021 in Kraft getreten und umfasst

  • die Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 mit klimaschonenden Antrieben – also reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektro- sowie Brennstoffzellenfahrzeuge
  • die Umrüstung von Dieselfahrzeugen der Klassen N2 und N3 auf einen Elektroantrieb
  • die Errichtung und Erweiterung der dazugehörigen Tank- und Ladeinfrastruktur
  • die Erstellung von Machbarkeitsstudien, zum Beispiel für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen

Je Nutzfahrzeug sind bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug förderfähig, die Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 80 Prozent  der Gesamtkosten bezuschusst. Unternehmen können somit sowohl für die Anschaffung der Fahrzeuge als auch für die betriebsnotwendige Infrastruktur Fördergelder erhalten.

Der dritte Förderaufruf ist jetzt, für das vierte Quartal 2023, geplant. Der Ausgang scheint jedoch noch etwas unklar, da es aufgrund vorangegangener Aufrufe zu finanziellen Engpässen kommen kann.

Jedes Förderprogramm mit eigenen Voraussetzungen

Jede Fördermaßnahme umfasst individuelle Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Antragsteller und Antragstellerinnen. So unterliegt das KsNI-Programm beispielsweise dem Kumulierungsverbot mit anderen Fördermaßnahmen – mit Ausnahme von Fahrzeugzubehör. Interessierte Unternehmen müssen daher genau abwägen, ob das Programm auf ihr Fahrzeug und Vorhaben zugeschnitten ist. Über die verschiedenen Fördertöpfe hinweg lassen sich jedoch Tendenzen erkennen:

  • Vor der Antragsbewilligung darf noch nicht mit der Maßnahme (zum Beispiel Kauf oder Umrüstung) begonnen worden sein.
  • Das Fahrzeug muss in Deutschland (und zudem häufig auf den Antragsteller oder die Antragstellerin) zugelassen sein. Listen mit förderfähigen Fahrzeugen dienen als Orientierung. Für viele Förderprogramme ist außerdem das Datum der Erstzulassung entscheidend.
  • Die Maßnahme muss innerhalb des Bewilligungszeitraums (zum Beispiel zwölf oder 24 Monate für den KsNI-Fördergegenstand Nutzfahrzeuge beziehungsweise Infrastruktur) durchgeführt werden.

Entsprechen die Anträge nicht den formalen Antragsvoraussetzungen oder ist der Fördertopf bereits ausgeschöpft, werden keine Mittel gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Förderanträge: Das ist zu beachten

Die Förderanträge sind unterschiedlich komplex. Für das KsNI-Programm gilt ein Wettbewerbsverfahren: Bewerber oder Bewerberin müssen nicht nur die Fördervoraussetzungen erfüllen, sondern außerdem einen vielversprechenden Antrag stellen. Dieser Förderantrag ist elektronisch einzureichen. Zu ihm zählt unter anderem auch ein Finanzierungsplan. Die Antragstellung scheint jedoch das kleinere Problem zu sein, denn laut Christian Milan gibt es „nur wenig Know-how in Bezug auf Elektromobilität und demnach auch wenig Ahnung hinsichtlich der besten Fördermöglichkeiten“. Da die Förderlandschaft komplex und volatil ist und jeder Anwendungsfall individuelle Anforderungen mit sich bringt, kann die Zusammenarbeit mit Beratungsunternehmen für Elektromobilität zielführend sein.

Übrigens: Wer in den Genuss von Fördermitteln für elektrische Nutzfahrzeuge kommen will, sollte sich so schnell wie möglich mit den Fördermöglichkeiten auseinandersetzen. Einige Bundesmittel sind bereits rückläufig, andere werden gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt gestrichen. Es lohnt sich also ein Wechsel auf die Überholspur.

Mehr Informationen in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

Das KsNI-Programm ist selbstverständlich nur eine Fördermaßnahme, wenn es um die Förderung der Elektrifizierung von Nutzfahrzeugfuhrparks geht. Einen umfassenden Überblick über die Förderprogramme des Bundes bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Hier finden sich neben dem KsNI auch weitere relevante Förderprogramme für Unternehmen oder regionale Programme.

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