Bisher wurden Dashcams von der deutschen Rechtsprechung recht unterschiedlich bewertet. In Gerichtsverfahren nach Verkehrsunfällen wurden sie mal als Beweismittel akzeptiert, mal als unzulässig abgelehnt.
Dashcams können die Unfallaufklärung erleichtern
Der ADAC hat sich nun pro Dashcams ausgesprochen – unter bestimmten Bedingungen. "Wer nur situativ aufnimmt, weil er eine Gefahr erkennt oder weil seine Kamera nur einen kleinen Speicher hat, sollte diese Aufnahmen auch in einem späteren Verfahren einbringen dürfen", so der Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC, Markus Schäpe, zur "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Rechtsprechung der Instanzgerichte unterscheide zwischen dem "situativen" Filmen und der "dauerhaften" Aufnahme. "Eine scharfe Trennlinie gibt es dabei nicht", gab Schäpe jedoch zu bedenken und wies auch auf die schwierige praktische Umsetzung hin.
Laut Schäpe könnten die Aufzeichnungen einer auf dem Armaturenbrett oder der Windschutzscheibe montierten Videokamera die Klärung eines Unfallhergangs erleichtern. Und wenn zur Aufklärung eines Unfalls nur wenig Filmmaterial gespeichert werde, wiege das Aufklärungsinteresse stärker als der Datenschutz der mitgefilmten, unbeteiligten Verkehrsteilnehmer. Filme, die über einen Unfall hinausgehen, sollten aber weiter verboten bleiben. (KH/glp)