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Sicherheit

BG fordert Maßnahmen gegen Wegrollen

Der Vorstand der BG Verkehr hat einen Standpunkt zu Maßnahmen gegen das Wegrollen von Fahrzeugen beschlossen.

Unfälle durch wegrollende Fahrzeuge treten nicht sehr häufig auf, aber in cirka 40 Prozent der Fälle verlaufen sie tödlich. Sie stehen deshalb im besonderen Fokus der Prävention und die BG Verkehr widmet diesem Thema entsprechende Aufmerksamkeit. Sie hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Präventionsmedien zum Thema "Wegrollen von Fahrzeugen" erarbeitet, so z. B. Informationen wie die Unterweisungskarte "Fahrzeug sicher abstellen" sowie den Film "Kuppeln – aber sicher!".

Die Hersteller haben auf Betreiben der BG Verkehr verschiedene Systeme zur Warnung über eine nicht eingelegte Feststellbremse integriert, bisher nicht mit dem nötigen Erfolg. Auf Initiative der BG Verkehr hat der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) am 8. November 2017 einen Vorstandsbeschluss zu Maßnahmen gegen das Wegrollen von Fahrzeugen gefasst.

Die Gremien der BG Verkehr haben diesen Beschluss begrüßt, ein eigenes Positionspapier in Anlehnung an den Beschluss des DVR erarbeitet und in der Sitzung des Vorstandes am 12. April 2018 als Standpunkt der BG Verkehr mit folgenden Forderungen beschlossen:

  • Fahrzeughersteller müssen die Entwicklung und den serienmäßigen Einbau von sich selbsttätig einlegenden Feststellbremsen für alle Neufahrzeuge forcieren.

  • Herstellerübergreifend müssen vereinheitlichte Funktionalitäten angestrebt werden.

  • Es muss sichergestellt sein, dass die Feststellbremse aktiviert ist oder automatisch aktiviert wird, wenn der Fahrzeugführer/die Fahrzeugführerin keine Bedienung mehr ausübt und den Fahrersitz verlässt. Eine reine Warnfunktion reicht in diesem Falle nicht aus.

  • Die Feststellbremse darf nur gelöst werden können, wenn der Fahrzeugführer/die Fahrzeugführerin sich in Bedienbereitschaft befindet oder mit entsprechenden Handlungen seinen/ihren Fahrwunsch signalisiert.

  • Sonderfunktionen, wie zum Beispiel für das Abschleppen oder den Betrieb in Waschstraßen, müssen möglich sein.

  • Auf die besondere Gefahrensituation durch wegrollende Fahrzeuge muss bei der Schulung sowie Aus- und Fortbildung von Fahrzeugführern und Fahrzeugführerinnen intensiv hingewiesen werden. (fj)

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