Der Interessenverband hat Insolvenzantrag gestellt. Der BEM schreibt sich die Förderung der E-Mobilität auf die Fahnen und zählt rund 250 Mitglieder
Der Bundesverband eMobilität e. V. (BEM) hat Anfang Mai 2025 einen Insolvenzantrag gestellt. In der Folge ordnete das Amtsgericht Charlottenburg gemäß aktueller Mitteilung mit Beschluss vom 22. Mai ein vorläufiges Insolvenzverfahren an. Der seit über 16 Jahren bestehende Interessenverband setzt sich für die Förderung der E-Mobilität ein und vertritt aktuell rund 250 Mitglieder. Ob es eine Zukunft für den Verband gibt, das will Joachim Voigt-Salus von der gleichnamigen Kanzlei herausfinden – der Anwalt wurde laut Ankündigung zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Finanzplanung des Verbands weist eine „bilanzielle Überschuldung mit negativer Fortführungsprognose aus“, ist der Mitteilung zu entnehmen. Für die finanzielle Schieflage gibt der Verein sowohl externe als auch interne Ursachen an: Neben der gesamtwirtschaftlichen Lage und den Schwierigkeiten für Unternehmen der E-Mobilität hätten interne Spannungen, die in Austritten, Kündigungen, Lagerbildungen und Problemen bei Beitragszahlungen mündeten, zu Belastungen geführt. „Wir bedauern die Einleitung des Insolvenzverfahrens, denn es markiert einen tiefgreifenden Einschnitt in der Geschichte unseres Verbands“, heißt es aus dem Vorstand. Rechtlich sei der Schritt aber unvermeidbar gewesen. (mas)