Mit dem im Februar gefällten Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht den Weg für Diesel-Fahrverbote in Deutschland frei gemacht. Die Umweltbehörde in Hamburg hat nun als erste Behörde offiziell Durchfahrtsbeschränkungen ab dem 31. Mai 2018 auf zwei Straßenabschnitten im Stadtteil Altona angekündigt.
Diesel-Fahrverbot: Wer alles betroffen ist
Betroffen von diesem Fahrverbot sind alle Diesel-Fahrzeuge, die nicht die Abgasnorm Euro 6 (Pkw) beziehungsweise Euro VI (LKW) erfüllen.
Neben einem Abschnitt der Max-Brauer-Allee betrifft das Fahrverbot auch einen Teil der Stresemannstraße, letztere gilt nur für Lkw. (SP-X)