Ein neues Gesetz soll die doppelte Belastung beim Stromhandel mit E-Autos abschaffen und für Verbraucher attraktiver machen.
Der Bundestag hat ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts verabschiedet, das den Weg für wirtschaftlich attraktives bidirektionales Laden von Elektroautos ebnen soll. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Das Gesetz regelt, dass Strom, der aus dem Netz in Speicher geladen und später wieder eingespeist wird, weitgehend von Netzentgelten und teilweise von der Stromsteuer befreit wird. Bisher galten Fahrzeuge nicht als Speicher und wurden beim Vehicle-to-Grid-(V2G)-Einsatz doppelt belastet.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte die Entscheidung. Die Abschaffung der Doppelbelastung sei ein wichtiger Schritt, um das bidirektionale Laden für Verbraucher attraktiver zu machen und die Elektromobilität zu fördern. Der VDA kritisiert jedoch, dass die Befreiung von der Stromsteuer zunächst auf Nutzer mit Photovoltaikanlagen begrenzt bleibt.
Laut VDA haben deutsche Hersteller bereits bidirektionale Fahrzeuge im Angebot. Studien sehen bis 2030 ein Erlöspotenzial von bis zu 500 Euro pro Jahr und Fahrzeug. (SP-X/vdf)