Neben der bereits bestehenden E-Auto-Prämie (die bislang nicht sonderlich gut angenommen wurde) plant die Bundesregierung als weitere Maßnahme zur Förderung der E-Mobilität eine steuerliche Begünstigung von Elektroautos als Firmenwagen.
Der neue Vorstoß sieht eine Halbierung des monatlichen Betrags vor, den der Arbeitnehmer für seinen Dienstwagen als geldwerten Vorteil versteuern muss.
Elektroautos als Firmenwagen: So werden sie bald versteuert
Normalerweise versteuern Arbeitnehmer privat genutzte Firmenautos mit einem Prozent des Listenneupreises als geldwerten Vorteil. Kostet der Dienstwagen also neu 50.000 Euro, liegt der monatlich zu versteuernde Betrag bei 500 Euro.
Bei batterieelektrischen Autos und Plug-in-Hybriden soll sich dieser Satz auf 0,5 Prozent halbieren, wodurch ein 50.000 Euro teurer Stromer vom Arbeitnehmer mit nur noch 250 Euro versteuert werden müsste.
Kosten von fast zwei Milliarden Euro
Dieses Vorhaben hat das Bundeskabinett nun als Gesetzesentwurf genehmigt. Laut Spiegel Online würde diese Maßnahme den Staat in den Jahren 2019 bis 2021 rund 1,8 Milliarden Euro kosten. Für das milliardenschwere Förderpaket braucht es allerdings noch einer mehrheitlichen Zustimmung im Bundesrat.
"Wir begrüßen es sehr, dass die Politik hier aktiv wird. Alle alternativen Antriebsarten sollten gefördert werden", sagt Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BVF).
Auch der VDA Verband der Automobilindustrie begrüßte die Entscheidung: „Die Gesetzesänderung wird gerade ab 2019/2020 relevant, wenn die Automobilindustrie eine Vielzahl neuer Modelle zur Verfügung stellt“, hieß es.
Kritik an der Förderung der Elektroautos
Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer, Direktor des Center Automotive Research (CAR), hat bereits Kritik an der geplanten Maßnahme geäußert. Seiner Ansicht nach bietet der bei Firmenautos dominante Diesel dank der steuerlichen Begünstigung des Dieselkraftstoffs weiterhin finanzielle Vorteile im Vergleich zu einem subventionierten Plug-in-Hybrid-Dienstwagen.
Seiner Ansicht nach wäre die Angleichung der Kraftstoffsteuer von Diesel auf Benzinniveau allein für Firmenautos die geeignetere Maßnahme, um die Attraktivität alternativer Antriebe für Service-Flotten zu erhöhen. (SP-X/red)