Das Warten auf eine Entscheidung zu kommunalen Diesel-Fahrverboten geht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet sein Urteil erst am kommenden Dienstag. Der Senat wolle die vorliegenden Fragen "gründlich beraten", berichten verschiedene Medien.
Als Möglichkeit erwog das Gericht auch, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Hilfe zu bitten. Dieser könnte die Frage klären, ob Fahrverbote durch die Kommunen auch ohne bundeseinheitliche Regelungen verhängt werden können.
In dem Verfahren ging es darum, ob Kommunen Fahrverbote nach geltendem Recht und damit auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung anordnen können, um die Grenzwerte des Schadstoffe einzuhalten. In etwa 60 Kommunen in Deutschland werden die Grenzwerte für giftige Stickoxide regelmäßig überschritten.