Seit gut anderthalb Jahren gilt die europäische eCall-Pflicht. Doch das System hat noch ein paar Probleme.
Die EU schreibt seit dem 1. April 2018 vor, dass Fahrzeuge, deren Typgenehmigung erteilt wird, mit dem europäischen Notruf eCall ausgestattet sein müssen. Diese automatischen Notrufsysteme können bei schweren Verkehrsunfällen ausschlaggebend dafür sein, dass Rettungskräfte frühzeitig vor Ort sind. Sie können eine deutlich schnellere medizinische Versorgung von Unfallopfern sicherstellen – und so im Zweifel Leben retten.
Eine Recherche des ADAC zeigt aber, dass bisher nur die wenigsten Fahrzeuge über den "echten" eCall an die 112 verfügen. Hintergrund: Viele Hersteller schreiben für neue Fahrzeugmodelle nur die Betriebsgenehmigung von Vorgängermodellen fort, so dass sie nicht zu einer Ausstattung mit dem europäischen Notruf verpflichtet sind.
Schwierig wird es aus Sicht des ADAC auch dadurch, dass die Hersteller allein (oder sogar parallel zum 112-eCall) eigene Notrufe anbieten dürfen. Diese landen dann in Callcentern der Hersteller und werden erst von dort dann an die 112 weitergeleitet. Denn nur die öffentlichen 112-Notrufstellen schicken tatsächlich Krankenwagen etc. los.
Nach Untersuchungen des ADAC kann es durch diesen Umweg über die Hersteller-Rufzentralen im Falle eines Unfalls zu erheblichen Verzögerungen und Fehlern bei der Weitergabe von Informationen führen. Beim "echten" eCall wird dagegen europaweit direkt die 112 angewählt und ein einheitlicher knapper Datensatz mit wesentlichen Angaben zuverlässig an die Rettungsleitstelle übermittelt.
Deshalb fordert der ADAC, Autofahrer besser über die Unterschiede zwischen "112 eCall" und "Hersteller-Notruf" aufzuklären. Stehen beide im Fahrzeug parallel zur Verfügung, rät der Automobilclub, den 112-eCall im Auto defaultmäßig voreinzustellen. (cr)