Ab 1. Dezember 2023 müssen besonders verbrauchsstarke Nutzfahrzeuge eine höhere Fernstraßenmaut zahlen. Ab Juli 2024 sind auch Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen dran.
Aufschlag und Ausweitung. Klimaschädliche Nutzfahrzeuge müssen künftig mehr Lkw-Maut zahlen. Der Bundestag hat nun einen CO2-Aufschlag beschlossen, der ab dem 1. Dezember 2023 fällig wird. Batterie- und Wasserstoff-Lkw sind weiterhin bis 2025 von der Fernstraßengebühr befreit, Erdgasfahrzeuge hingegen nicht mehr.
Ab Juli 2024 wird die Mautpflicht zudem auf Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen ausgeweitet. Bislang galt sie erst ab 7,5 Tonnen. Für Transporter von Handwerksbetrieben gilt eine Ausnahme. Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie um, die unter anderem eine CO2-Staffelung bei Maut-Regelungen verlangt. Die Bundesregierung erwartet im Zeitraum bis 2027 Mehreinnahmen von mehr als 30 Milliarden Euro. Die Hälfte davon soll in die Verbesserung des Schienennetzes fließen. Einen Anstieg der Verbraucherpreise erwartet die Bundesregierung nur in marginalem Ausmaß. (SP-X/MN)