Foto: Continental

Winterpflichten

Falsche Bereifung: Es kann auch den Halter treffen

Im Winter kann man nicht wegen falscher Bereifung Strafen kassieren. Und nicht nur die Nutzer müssen dafür gerade stehen - es gibt nun auch eine Halterhaftung.

Für Autofahrer zeigt sich der Winter derzeit in Deutschland von seiner unschönen Seite. Wer keine bösen Überraschungen erleben will, sollte sein Auto für Fahrten durch Schnee und Eis gut vorbereiten, sonst steigt das Unfallrisiko und es drohen zudem satte Bußgelder und sogar Flensburg-Punkte.

Kann es auch Punkte geben?

Letzteres kann die Fahrt mit unangemessener Bereifung einbringen. Wer bei winterlicher Witterung auf Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg in rechnen. Noch höher kann das Bußgeld ausfallen, sofern andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet in einen Unfall verwickelt werden. Sind Sommerreifen Schuld an einem Crash, kann dies zudem den Versicherungsschutz gefährden. Ab dem 1. Januar 2018 wird das Bußgeld für die situative Winterreifenplicht übrigens auf 75 Euro angehoben. Außerdem kann die Polizei künftig neben dem Fahrer auch den Halter belangen.

Was wird noch bestraft?

Nur 10 Euro kostet es, wenn man nur mit einem freigekratzten Guckloch in der Frontscheibe losfährt. Der Gesetzgeber verlangt, dass alle Scheiben möglichst großflächig freigekratzt werden. Schnee oder Eis sollen nicht die Sicht behindern. Ebenfalls von Eis befreit werden müssen vor Fahrtbeginn Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten. Wer, um die Scheiben von Schnee und Eis zu befreien, sein Auto längere Zeit im Stand warmlaufen lässt, kann für diese Umweltsünde übrigens mit 10 Euro belangt werden.

Auf einen Blick:

  • Sommerreifen auf winterlichen Straßen: 60 Euro/1 Punkt
  • Sommerreifen bei Unfall: Ggfs. Wegfall des Versicherungsschutzes
  • Guckloch: 10 Euro
  • Schnee auf dem Dach: 25 Euro
  • Warmlaufen im Stand: 10 Euro

Wiederum etwas teurer wird es, wenn man mit einer Schneeschicht auf dem Dach unterwegs ist. Wird die weiße Pracht nicht entfernt, ist ein Bußgeld von 25 Euro vorgesehen. Ein Schnäppchen ist hingegen die Fahrt mit verschneiten Kennzeichen: Hier beträgt das Bußgeld lediglich 5 Euro. SP-X

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