
Rechtliche Fallstricke beim Unfallschadenmanagement im Fuhrpark
Unfallschäden im Fuhrpark verursachen hohe Kosten. Ein effizientes Schadenmanagement spart Geld, erfordert aber rechtliches Wissen. Das Online-Seminar vermittelt Praxiswissen zu Unfallaufnahme, Versicherungsfragen und aktueller Rechtsprechung.
Auf einen Blick
- Format: Online-Seminar, halbtägig, mit umfassender Fragemöglichkeit
- Termine: 28. Januar 2027, 4. Mai 2027 und 15. November 2027
- Uhrzeit: 9:00 bis 12:00 Uhr
- Teilnahmegebühr: 349 € zzgl. MwSt.
- Referentin: Dr. Katja Löhr-Müller
Schadenfälle richtig managen: Rechte kennen, Kosten reduzieren
Unternehmen mit Fuhrpark wissen, dass Unfallschäden hohe Kosten verursachen können. Ein gutes Unfallschadenmanagement hilft dabei, Kosten zu sparen. Aber wie so oft lauern bei der Schadensregulierung viele rechtliche Fallstricke.
Fuhrparkverantwortliche müssen für sich viele Fragen beantworten: Welche Anforderungen sind an eine gute Unfall- und Schadenaufnahme zu stellen? Muss eine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgen? Welche Pflichten bestehen bei der Schadensanzeige gegenüber der Versicherung? Mit welchen Tricks versuchen Versicherer, sich aus der Verantwortung zu nehmen, und wie sollte man im Fuhrpark darauf reagieren?
Das Seminar gibt nicht nur Antworten darauf, wie ein effizientes Schadenmanagement im Fuhrpark erfolgen sollte, sondern beschäftigt sich zudem mit den beliebtesten Kürzungen der Versicherer an den Schadenskosten. Sie erfahren auch, wie Sie sich als Unfallgeschädigte dagegen wehren können.
Ebenfalls wird beleuchtet, wann nach einem Schadensfall Kostenvoranschläge oder Gutachten erstellt werden sollten und wer die Kosten dafür übernimmt. Sie erhalten einen fundierten Einblick in die Rechtsprechung zum Schadenmanagement im Fuhrpark und erfahren, wie Sie Ihr Schadenmanagement effektiv gestalten können.
Seminarinhalte
- Richtige Unfallaufnahme
- Polizei: ja oder nein?
- Schadensanzeige an die Versicherung
- Verzögerungstaktiken der Versicherer
- Kürzungen und wie die Rechtsprechung hierzu steht
- Gutachten und Kostenvoranschläge
- Erforderlichkeit von Reparaturkosten
- Fiktive Abrechnung von Schäden
- Großkundenrabatte im Flottengeschäft
- Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten und Rechtsanwaltskosten
Für wen ist das Seminar geeignet?
Das Seminar richtet sich an Fuhrparkverantwortliche sowie Schadensachbearbeiterinnen und Schadensachbearbeiter, die wissen wollen, wie sie ein effektives Schadenmanagement im Fuhrpark umsetzen.
Ihre Referentin: Dr. Katja Löhr-Müller

Rechtsanwältin, Expertin für Fuhrparkrecht
Dr. Katja Löhr-Müller ist die Rechtsexpertin, wenn es um Fuhrparkrecht geht. Die Juristin ist als Rechtsanwältin in der Kanzlei Groth Müller in Rüsselsheim tätig.
Sie hat mehr als 400 Fachbeiträge zum Fuhrparkrecht in Fachzeitschriften veröffentlicht, ist Autorin des Kapitels „Fuhrparkmanagement“ im Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht und hat bereits auf der größten deutschen Veranstaltung für Verkehrsjuristen referiert.
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