
Schäden bei der Dienstwagenrückgabe: Theorie und Praxis
Schäden bei der Rückgabe von Dienstwagen treiben die Fuhrparkkosten in die Höhe. Das Online-Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen, damit Sie wissen, wann und wie Mitarbeitende haftbar gemacht werden können.
Auf einen Blick
- Format: Online-Seminar, halbtägig, mit umfassender Fragemöglichkeit
- Termine: 23. November 2026, 17. März 2027, 23. Juni 2027 und 10. November 2027
- Uhrzeit: 9:00 bis 12:30 Uhr
- Teilnahmegebühr: 349 € zzgl. MwSt.
- Referentin: Dr. Katja Löhr-Müller
Darum geht es
Jeder Fuhrparkverantwortliche kann ein Lied davon singen: Schäden bei der Rückgabe des Dienstwagens treiben die Kosten im Fuhrpark nach oben. Häufig versuchen Arbeitgeber deshalb, ihre Beschäftigten mit in die Haftung zu nehmen, leider oft ohne Erfolg. Denn die Haftung von Beschäftigten im Zusammenhang mit der Überlassung eines Firmenfahrzeugs birgt etliche rechtliche Fallstricke.
Um genau zu erkennen, wann Beschäftigte für Schäden bei der Dienstwagenrückgabe in die Verantwortung genommen werden können, bedarf es fundierter Rechtskenntnis. Dieses Seminar zeigt Ihnen, welche Grundlagen vorliegen müssen, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Schäden am Dienstwagen haften, und wie Unternehmen diese Erkenntnisse in der Praxis sinnvoll umsetzen können.
Das lernen Sie
Sie lernen, Schäden bei der Dienstwagenrückgabe rechtssicher zu bewerten und im Unternehmen korrekt zu handhaben. Dazu gehören die Haftungsgrundlagen, die Einordnung von Verschuldensgraden und konkrete Formulierungsvorschläge für Ihre Überlassungsverträge.
Seminarinhalte
Haftungsgrundlagen
- Dienstliche Nutzung von Fahrzeugen
- Private Nutzung von Fahrzeugen
- Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung
- Minderwerttabellen
Einordnung von Verschuldensgraden
- Vorsatz
- Grobe Fahrlässigkeit
- Leichte Fahrlässigkeit
Formulierungsvorschläge
- Haftung während der Nutzungszeit
- Haftung bei Rückgabe
- Haftung für Familienangehörige
Für wen ist das Seminar geeignet?
- Fuhrparkverantwortliche
- Schadensachbearbeiterinnen und Schadensachbearbeiter
- Personalabteilungen, die Dienstwagenüberlassungen regeln
- alle, die wissen wollen, wie sie mit Schäden bei der Dienstwagenrückgabe rechtssicher umgehen können
Ihre Referentin: Dr. Katja Löhr-Müller

Rechtsanwältin, Expertin für Fuhrparkrecht
Dr. Katja Löhr-Müller ist die Rechtsexpertin, wenn es um Fuhrparkrecht geht. Die Juristin ist als Rechtsanwältin in der Kanzlei Groth Müller in Rüsselsheim tätig.
Sie hat mehr als 400 Fachbeiträge zum Fuhrparkrecht in Fachzeitschriften veröffentlicht, ist Autorin des Kapitels „Fuhrparkmanagement“ im Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht und hat bereits auf der größten deutschen Veranstaltung für Verkehrsjuristen referiert.
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