Foto: Allianz Zentrum für Technik

Ladungssicherung Pkw

Geschoss im Nacken

Der Ladungssicherung im Pkw wird meist zu wenig Aufmerksamkeit zuteil. Doch das kann schnell gefährlich werden.

Sabine Neumann

Wer die Ladungssicherung im Pkw vernachlässigt, lebt gefährlich: Es muss ja nicht gleich das Handy sein, das die Windschutzscheibe durchschlagen hat, um sich bewusst zu machen, was alles durch ungesicherte Ladung im Pkw passieren kann. Aber meist gibt es nicht nur einen Kollegen im Umkreis, der schon mal erlebt hat, wo man Taschen, Dosen oder Schlüssel nach einem nicht einmal allzu schweren Unfall wiedergefunden hat. Und nicht nur bei einem Crash geraten die diversen Kleinigkeiten an Bord ins Rutschen. Schon bei Kurvenfahrten, Brems- und Anfahrmanövern wirken enorme Trägheits- beziehungsweise Fliehkräfte.

Bei einem Aufprall gilt die physikalische Formel für die Berechnung der Energie, die dabei entsteht: „Kraft = Masse x Beschleunigung (F = ma)“. Das heißt, je schwerer das Ausgangsgewicht eines Gegenstandes ist, desto höher ist sein Aufprallgewicht. Ein 150 Gramm leichtes Handy, das bei einer Vollbremsung im Fahrzeug umherfliegt, prallt mit einem Gewicht von bis zu 7,5 Kilogramm auf. Ein etwa 700 Gramm schwerer Regenschirm entwickelt bereits ein Aufprallgewicht von bis 35 Kilogramm. Geschosse, die niemand im Nacken haben möchte.

Welche Gefahren drohen?

Fliegen nicht nur Kleinteile durch das Auto, sondern verschieben sich gar schwerere Ersatzteile, Werkzeugkisten oder Koffer, dann hat das zudem einen schwerwiegenden Einfluss auf die Fahreigenschaften des Wagens. Bei einer zu schweren oder ungleichmäßig verteilten Ladung kommt beispielsweise das Fahrwerk an seine Grenzen. Die Schleudergefahr ist erhöht. Auch Assistenzsysteme wie ESP sind auf bestimmte Gewichte ausgelegt. Werden diese übertroffen, dann greift das Regelsystem schlechter, der Bremsweg verlängert sich und das Fahrzeug lässt sich weniger gut kontrollieren. Die Unfallgefahr nimmt also deutlich zu.

Wo packe ich was hin?

Eigentlich genügt schon allein die Vorstellung einer solchen Situation, um sich Gedanken zu machen, wo man was im Auto hinpackt. Hinter diesen Überlegungen steht aber auch noch die gesetzliche Verpflichtung, dass der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, Ladung ordnungsgemäß zu sichern. Allerdings gelten je nach Fall und Sachlage unterschiedliche Verordnungen. Dazu gehören:

  • Paragraf 22 StVO Absatz 1 StVO: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“ Beladene Fahrzeuge dürfen außerdem nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als vier Meter sein. Die Ladung darf nicht mehr als 1,5 Meter (bzw. drei Meter bei Fahrstrecken bis 100 km) hinter dem Fahrzeugheck herausragen. Bei einer Länge über einem Meter muss sie deutlich kenntlich gemacht werden (rote Fahne). Der Ladungsüberstand nach vorn darf nicht mehr als 50 Zentimeter betragen.

  • Paragraf 23 StVZO: „Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht durch die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt wird. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug oder das Gespann sowie die Ladung vorschriftsmäßig ist und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung nicht leidet.“

  • Paragraf 30 Abs. 1 StVZO: „Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet.“

  • Paragraf 31 Absatz 2 StVZO: „Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass die Ladung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung leidet.“

  • Paragraf 412 Abs. 1 HGB: „Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen.“

Welche Strafen werden verhängt?

Wo es eine gesetzliche Grundlage gibt, gibt es auch einen Bußgeldkatalog. Für nicht ausreichend gesicherte Ladung werden im besten Fall 35 Euro berechnet. Wird durch die mangelhafte Beladung aber ein Unfall ausgelöst oder verschlimmert, dann kann das als Straftat gewertet werden – bis hin zum Freiheitsentzug.

Wäre das nicht schon bitter genug, dann ist es ein reduzierter Versicherungsschutz in jedem Fall. So kann die Vollkaskoversicherung sich weigern, den Schaden am eigenen Wagen zu übernehmen. Wenn sich Gegenstände lösen, weil man unverschuldet eine Vollbremsung machen muss und man wird selbst dadurch verletzt, ist es möglich, dass die Haftpflichtversicherung den Fall genau prüft und das einen Einfluss auf den Schadensersatz haben kann. Verantwortlich und damit haftbar sind im Übrigen auch bei einem Pkw alle beteiligten Personen: Fahrzeughalter, Verlader und Fahrzeugführer.

Wie staue ich am besten?

Sie sind also allesamt in der Pflicht, beispielsweise darauf zu achten, dass der Wagen nicht überladen wird. Dabei spielt das zulässige Gesamtgewicht für den Pkw ebenso eine Rolle wie die maximalen Achslasten vorne und hinten. Im Falle eines Gepäckträgers oder Dachbox muss auch die Dachlast berücksichtigt werden. Im Allgemeinen liegt die erlaubte Zuladung in Abhängigkeit von Fahrzeugart und Motorisierung zwischen 400 und 500 Kilogramm. In jedem Fall gilt es aber, schwere Sachen unten und leichtere Sachen oben zu verstauen.

Wie bei einem Transporter könnte auch im „normalen“ Kofferraum eine kraftschlüssige – sprich am Boden festgezurrte – Ladungssicherung erfolgen. Allerdings muss man dann schon bei der Anschaffung des Wagens darauf achten, ob Verzurrösen, Schienen oder Stangen vorhanden sind. Hersteller wie Volkswagen, BMW oder Mercedes bieten ein so genanntes Gepäckraum-Management für einen Preis von 100 bis 340 Euro an.

Auch für eine formschlüssige Ladungssicherung - alles wird so an Bord verstaut, dass möglichst wenig Spielraum zwischen den Gegenständen bleibt - lohnt sich ein Blick in die Liste der Sonderausstattungen – vor allem, wenn man einen Kombi fährt. Denn nicht immer wird ein Trennnetz bereits serienmäßig mitgeliefert. Kleiner zusätzlicher Trick: Während Seitenwände und Kofferraumklappe relativ stabil sind, ist die Lehne der Rückbank nur eingeschränkt belastbar. Wenn dort niemand sitzt, empfiehlt es sich, die Gurte überkreuz einzurasten. Das gibt dem Ganzen sehr viel mehr Halt.

Wohin mit dem Kleinkram?

Bleibt die Frage nach der Unterbringung von Schlüsseln, Handy oder Flaschen. Das alles sollte möglichst in die dafür vorgesehenen Fächer der Seitentüren oder ins Handschuhfach. Allerdings ist die Spannbreite an Möglichkeiten schon bei den Top-10 der Fuhrparkzulassungen groß. Während man bei einem Audi A5 für 190 Euro ein „Ablage- und Gepäckraumpaket“ mit Ablagenetz an der Rückseite der Vordersitze, Cupholdern hinten, abschließbarem Handschuhfach, klappbaren Taschenhaken sowie Spannbändern rechts und links im Gepäckraum investieren muss, hat sich beispielsweise Skoda eine ganze Reihe weiterer sinnvoller Ablagemöglichkeiten einfallen lassen, die fast alle zum Serienangebot gehören.

Dazu gehört ein Tickethalter an der Windschutzscheibe ebenso wie der Eiskratzer im Tankdeckel, ein Regenschirmfach inklusive Schirm unter dem Beifahrersitz (ab Ambition), eine Jumbobox in der verstellbaren Armlehne zwischen den Vordersitzen, eine Halterung eigens für die Warnwesten oder ein Abfallkorb in der Beifahrertür. Denn schließlich heißt es nicht umsonst: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt. Dann kann man auch als Außendienstler, Pendler oder Servicemitarbeiter wesentlich entspannter unterwegs sein.

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