Foto: Volvo | Auch der Plug-in-Hybrid des V90 ist nicht mehr förderfähig.

E-Auto-Prämie

Keine Förderung mehr für zahlreiche Plug-in-Hybride

Für Zwei-Drittel der bisher geförderten Plug-in-Hybride entfällt die E-Auto-Prämie.

Eine Reihe von Neuwagen mit Plug-in-Hybrid-Antrieb erhalten ab sofort keine Förderung mehr. Damit bekommen nur noch ein Drittel aller bisher per E-Auto-Prämie unterstützten Plug-in-Hybride Geld vom Staat. Wegen des neuen WLTP-Standards zur Verbrauchsmessung fehlen zwölf Modelle komplett, bei 17 weiteren gibt es Einschränkungen. Das geht aus der zum Monatswechsel aktualisierten Förderliste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hervor.

Strengere Maßstäbe

Hintergrund der Änderungen ist das seit dem 1. September für alle Neuwagen gültige neue Verbrauchsmessverfahren WLTP, durch das sich Normverbrauch und Norm-CO2-Ausstoß gegenüber dem vorherigen Verfahren deutlich ändern können. Bei den meisten von der Liste gestrichenen Plug-in-Hybriden führte der neue Messstandard dazu, dass sie die in der Förderregelung festgeschriebene CO2-Grenze nicht mehr einhalten können. Die liegt trotz des neuen Messverfahrens auch weiterhin bei 50 Gramm pro Kilometer.

Volvo besonders betroffen

Von der kompletten Streichung der Förderung sind vor allem Fahrzeugmodelle von Volvo betroffen. Die großen Limousinen und SUV lagen schon zuvor nur knapp unterhalb der 50-Gramm-Grenze, nun sind sie darüber. Aber auch eine Variante des Kia Optima Hybrid fliegt von der Liste.

Zahlreiche Ausnahmegenehmigungen

Neben den zwölf Komplett-Streichungen sind 17 weitere Modelle nur noch aufgrund einer vom Hersteller beantragten Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) förderfähig, darunter die Plug-in-Hybridmodelle der Mercedes C- und E-Klasse, einige Toyota Prius PHEV und der VW Golf GTE. Dazu kommen Mini Countryman und BMW 2er, für die es nur noch Geld gibt, wenn sie vor dem Frühjahr gebaut wurden. Insgesamt finden sich aber nur noch 13 statt zuvor 42 ohne Einschränkung förderfähige Plug-in-Hybride auf der Liste des BAFA.

E-Kennzeichen

Die neuen CO2-Werte nach WLTP haben auch einen Einfluss auf die Zulassung der Plug-in-Hybride per E-Kennzeichen. Auch dort gilt die 50-Gramm-Regel, allerdings ergänzt durch die Anforderung einer Mindestreichweite von 40 Kilometern. Ein E-Kennzeichen gibt es aber bereits, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist. (KH/SP-X)

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