Die Fahrt mit dem E-Scooter innerhalb von Städten ist beliebt. Wer sicher und legal unterwegs sein möchte, muss aber bestimmte Vorschriften einhalten. Worauf du beim Fahren eines E-Scooters im Straßenverkehr achten musst, erfährst du hier.
Manche lieben sie, manche hassen sie: E-Scooter. Für Kurzstrecken in Ballungsräumen sind sie äußerst beliebte Transportmittel. Sie bringen ihre Fahrerinnen und Fahrer fix zum nächsten Termin und umgehen leicht Bus- und Bahnverkehr. Und auch im ländlichen Raum legen immer mehr Personen den Weg zur Bushaltestelle oder gar zum nächsten Bahnhof mit dem E-Scooter zurück. Was grundsätzlich im Sinne der Mobilitätswende ist, bringt in Großstädten aber seine Tücken mit sich. Denn die falsche Nutzung von Gehwegen und der Fahrbahn bei der Nutzung eines E-Scooters ist ein besonders häufiger Grund für Unfälle. Gerade in Städten geschehen besonders viele E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Und auch abseits dessen sind sich viele E-Scooter-Fahrerinnen und Fahrer nicht im Klaren darüber, was sie bei ihren Fahrten im Straßenverkehr berücksichtigen müssen. Worauf Sie bei der Nutzung Ihres E-Scooters achten müssen, damit Sie Ihr Ziel sicher und ordnungsgemäß erreichen, haben wir zusammengefasst:
Das Mindestalter für die Nutzung eines E-Scooters bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h beträgt 14 Jahre. Außerdem darf ein elektrischer Tretroller zum Zeitpunkt der Nutzung nur von einer Person gefahren werden. Das Handy darf während der Fahrt nicht genutzt werden.
Dort, wo Fahrräder fahren dürfen, sprich auf vorhandenen Fahrradwegen oder Radfahrstreifen, müssen auch E-Scooter fahren. Sollten diese nicht vorhanden sein, dürfen die Scooter auf der Straße fahren. Gehwege, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung dürfen von E-Scootern nicht befahren werden. Zonen, die für Radfahrer mit den Schild "Radfahrer frei" gekennzeichnet sind, gelten nicht für E-Scooter. Am Ende der Fahrt dürfen abgestellte E-Scooter Gehwege, Einfahrten, Radwege und Verkehrswege anderer Art nicht blockieren.
Der E-Scooter ist ein sogenanntes Elektro-Kleinstfahrzeug. Dieser Fahrzeugtyp benötigt eine Versicherungsplakette, durch die auch ein Haftpflichtversicherungsschutz für das Kleinstfahrzeug nachgewiesen wird. Dieser Nachweis ist rechtlich vorgeschrieben.
Bei Elektro-Kleinstfahrzeuge gelten die gleichen Promille-Grenzwerte, wie bei der Nutzung eines Pkw. Wird während einer Verkehrskontrolle im Rahmen einer Fahrt mit dem E-Scooter ein Alkoholtest durchgeführt und ein Alkoholgehalt bis 0,5 Promille festgestellt, ohne dass erkennbaren Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen, handelt es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit. Die wird meist mit einem Bußgeld von 250 Euro sowie einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister geahndet. Bei einem Promillewert von 1,1 wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen.
(SP-X & ks)
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