Besitzer von auf der Straße geparkten Anhängern zahlen Abschleppgebühren auch dann, wenn unbekannte Dritte die Position verändert haben.
Ein Eigentümer eines ordnungsgemäß geparkten und gesicherten Anhängers muss trotzdem damit rechnen, Abschleppkosten bezahlen zu müssen, falls der Anhänger durch das Entfernen der Sicherungskeile durch Dritte quer zu Fahrbahn steht und abgeschleppt werden muss. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (14 K 1736/20 vom 22.06.2021) hervor, aus dem das Portal „ra-online“ zitiert.
Danach entschied das Gericht, es sei rechtmäßig, den Eigentümer des Anhängers für die Verwaltungsgebühr des Abschleppvorganges in Höhe von 112 Euro in Regress zu nehmen. Sowohl der Abschleppvorgang als auch der Gebührenbescheid seien rechtmäßig, so die Richter. Denn unabhängig davon, ob Dritte die Sicherungskeile entfernt hätten, sei der Eigentümer und Halter des Anhängers Zustandsstörer und damit richtiger Kostenschuldner. (Elfriede Munsch/SP-X/deg)