Die Bundesregierung will Unternehmen nach dem Kauf von E-Autos Steuererleichterungen gewähren.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD hatten sich die Parteien auf eine Förderung der E-Mobilität geeinigt. Nun will die neue Bundesregierung übereinstimmenden Medienberichten zufolge Steuererleichterungen für E-Autos auf den Weg bringen. Geplant sei, dass Unternehmen die Anschaffung von betrieblich genutzten E-Autos schneller von der Steuer absetzen können.
Dem Entwurf zufolge sollen im Jahr der Anschaffung 75 Prozent der Kosten des vollelektrischen Neuwagens von der Steuer abgesetzt werden können, im Jahr nach dem Kauf sollen noch zehn Prozent absetzbar sein. Im zweiten und dritten Folgejahr könnten dann jeweils fünf Prozent abgesetzt werden, im vierten Folgejahr drei Prozent und im fünften Folgejahr noch zwei Prozent.
Diese Abschreibungsmöglichkeiten sollen für E-Auto-Käufe zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 gelten. Der ARD zufolge soll diese Regelung außerdem für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse Anwendung finden. (ks)