Viele Verkehrsteilnehmer unterschätzen, wie zügig ein Fahrverbot verhängt werden kann. Laut ADAC führen bestimmte Verstöße rasch dazu, den Führerschein vorübergehend abgeben zu müssen.
Ein Fahrverbot wird in Deutschland in der Regel zusätzlich zu Bußgeld und Punkten verhängt. Es betrifft nicht nur schwere Tempoverstöße. Nach Einschätzung des ADAC gibt es mehrere Situationen, in denen ein Fahrverbot relativ schnell möglich ist.
Ein Fahrverbot gilt üblicherweise ein bis drei Monate. Der Führerschein wird nach Ablauf automatisch zurückgegeben. Der ADAC weist darauf hin, dass die Dauer gesetzlich festgelegt ist und nicht flexibel verlängert oder verkürzt wird.
Für ein Fahrverbot gibt es diverse Gründe. Dazu gehört laut ADAC das Überfahren einer roten Ampel, wenn sie bereits länger als eine Sekunde Rot gezeigt hat. Auch zu dichtes Auffahren könne schnell ernst werden, etwa wenn der Abstand weniger als drei Zehntel des halben Tachowertes betrage.
Eine Rettungsgasse zu blockieren oder durch sie hindurchzufahren kann ebenfalls ein Fahrverbot nach sich ziehen. Dazu kommt der sogenannte Wiederholungsfall: Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel geblitzt werde, müsse ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. Einmalige hohe Überschreitungen könnten ebenfalls ausreichen, etwa innerorts ab 31 km/h oder außerorts ab 41 km/h zu schnell.
Laut ADAC wird ein Fahrverbot auch dann möglich, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Dies könne unter anderem bei Handyverstößen am Steuer, beim Überholen trotz Verbots oder beim Abbiegen passieren. Auch das Überfahren einer roten Ampel könne unabhängig von der Rotdauer ein Fahrverbot auslösen, wenn eine Gefährdung vorliege.
Als typische Beispiele nennt der ADAC Situationen, in denen ein Radfahrer beim Abbiegen übersehen wird und ausweichen muss. Auch riskante Überholmanöver, bei denen der Gegenverkehr falsch eingeschätzt wird, können ein Fahrverbot nach sich ziehen. (red)