Wegen des gerade verabschiedeten Wachstumschancengesetzes erhöht sich nun auch die Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von E-Dienstwagen.
Steigt nun auch die Nachfrage wieder? Die Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von elektrischen Dienstwagen wurde auf 70.000 Euro (netto: 58.824 Euro) angehoben. Die Erhöhung ist laut dem Fachinformationsdienst Haufe Teil des nun vom Bundesrat verabschiedeten Wachstumschancengesetzes und soll die Nachfrage nach E-Mobilen stützen. Zudem reflektiert sie die zuletzt gestiegenen Anschaffungspreise. Bisher lag die Fördergrenze bei einem Bruttolistenpreis von 60.000 Euro (netto: 50.420 Euro). Die Neuregelung gilt für Neuanschaffungen rückwirkend bis zum 1. Januar 2024 und betrifft auch Plug-in-Hybride mit einer Mindestreichweite von 80 Kilometern. Privat genutzte emissionsfreie Dienstwagen, die unterhalb der Bruttopreislimits liegen, müssen nur mit 0,25 Prozent versteuert werden, bei teureren emissionsfreien Autos steigt der Prozentsatz auf 0,5. (SP-X/MN)