Die Nutzung elektronischer Geräte am Steuer ist umfassender verboten als viele denken. Auch das Bedienen von E-Zigaretten kann zu Strafen führen.
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Nutzung einer E-Zigarette mit Touchscreen während der Fahrt gegen das Handyverbot verstößt. Ein Mann, der auf der Autobahn beim Bedienen seiner E-Zigarette beobachtet wurde, muss nun eine Geldbuße von 150 Euro zahlen und erhält einen Punkt im Fahreignungsregister. Obwohl es sich nicht um ein Mobiltelefon handelte, erfasst die Regelung alle elektronischen Geräte, die durch Berührung bedient werden, wie auch Tablets und Navigationssysteme.
In der Gerichtsverhandlung stellte sich heraus, dass der Mann die Dampfstärke seiner E-Zigarette über das Touchdisplay kontrollierte. Das Gericht entschied, dass die Bedienung einer E-Zigarette mit Touchscreen erhebliche Ablenkungspotenziale birgt und daher unter das Verbot fällt. Die Rechtsbeschwerde wurde abgewiesen, und die Entscheidung bleibt rechtskräftig.
Das Kraftfahrt-Bundesamt wird in einem separaten Verfahren über die Eintragung des Punktes im Fahreignungsregister entscheiden. (Az.: III-1 ORbs 139/25) (SP-X/vdf)