Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das Verbraucher stärkt, die einen Diesel mit unzulässiger Abgastechnik gekauft hatten.
Im Namen des Rechts. Mussten Opfer des Diesel-Skandals bisher betrügerisch agierenden Autoherstellern grobe Fahrlässigkeit nachweisen, können sie jetzt Schadensersatz schon bei einfacher Fahrlässigkeit erstreiten. Denn: Auch Fahrlässigkeit kann eine Schadensersatzforderung begründen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun entschieden hat. Das Gericht senkt damit die Hürden für Klagen von Kunden, die vom Diesel-Skandal betroffen sind.
Der EuGH hat in dem konkreten Fall die Anfrage eines deutschen Gerichts bejaht, ob schon durch Fahrlässigkeit ein Schadensersatzanspruch gegenüber den Autohersteller bestehen kann. Hierzulande haben Kläger bislang nur dann eine Chance darauf, wenn sie vom Hersteller bewusst auf sittenwidrige Weise getäuscht wurden. Die deutschen Gerichte müssen diese Vorgabe nun in mehreren hundert anhängigen Klagen umsetzen. (Rechtssache C-100/21). (SP-X/MN)