Bei Unfällen zwischen Auto- und Fahrradfahrern müssen erstere immer mit einer Mitschuld rechnen. In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Lübeck nun entschieden, und zwar zum Nachteil des Fahrradfahrers.
Vorfahrtsverletzung schlägt Betriebsgefahr: „Autofahrer tragen immer Mitschuld“, heißt es oft, wenn von Kollisionen zwischen Autos und Fahrrädern die Rede ist. Dass dies nicht immer der Fall sein muss, hat zuletzt das Landesgericht Lübeck angemerkt. Im Rahmen eines aktuellen Urteils hat es festgestellt, dass bei einem schwer wiegenden Vorfahrtsverstoß die Alleinhaftung auch beim Fahrradfahrer liegen kann.
In dem verhandelten Fall kollidierte ein Zweiradfahrer beim Kreuzen einer Autobahn-Auffahrt mit einem Pkw und trug schwere Verletzungen davon. Daraufhin verlangte er vom Fahrer des Pkw ein Schmerzensgeld zu einer Quote von 2/3. Er habe zwar die Vorfahrt missachtet, die Pkw-Fahrerin sei allerdings zu schnell gefahren und habe freie Sicht gehabt. Die vom Gericht eingeholten Zeugen- und Gutachteraussagen stützten beides allerdings nicht. Der Vorfahrtsverstoß durch den Fahrradfahrer wiege so schwer, dass die Betriebsgefahr auf Seiten der Autofahrerin verdrängt werde und sie nicht für die Schäden hafte, zitiert RA-Online aus der Entscheidung. (Az.: 6 O 8/22) (SP-X/ks)