Alte Führerscheine müssen aus Sicherheitsgründen bald umgetauscht werden. Betroffen sind über 40 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, haben wir mit Hilfe der Daten des ADAC aufgelistet.
Führerscheine sollen laut EU-Richtlinie 2006/126/EG fälschungssicher sowie einheitlich sein und in einer Datenbank erfasst werden können, um Missbrauch vorzubeugen. Daher müssen in Deutschland nun nacheinander über 40 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Wann Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Führerscheine umtauschen müssen, regelt ein Stufenplan. Wichtig bei der ganzen Sache: Der Umtausch ist Pflicht. Das jeweilige Ablaufdatum betrifft allerdings lediglich das Führerscheindokument selbst und nicht die eigentliche Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder dürfen auch nach Ablauf der Umtauschfrist weiterhin unbegrenzt gefahren werden. Allerdings droht bei Nicht-Beachtung der Frist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Der Führerschein im Scheckkartenformat ist 15 Jahre gültig, wobei diese Frist nur das Dokument selbst betrifft und nicht die Fahrberechtigung. Nach Ablauf der 15 Jahre wird ein neues Dokument ausgestellt, ohne dass dafür eine Prüfung oder ein Gesundheitscheck nötig sind.
Für die Beantragung Ihres neuen Führerscheins benötigen Sie einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, den aktuellen Führerschein und rund 25 Euro für die Bearbeitung. Gehen Sie damit zur Führerscheinstelle und stellen Sie dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis. Weitere Dokumente sind in der Regel nicht nötig.