Im Streit um einen besseren Zugang zu Reparaturinformationen hat nach einem Urteil des EuGH im Oktober 2023 nun auch das Landgericht Köln unabhängigen Werkstätten den Rücken gestärkt.
Autohersteller dürfen unabhängigen Kfz-Werkstätten den Zugang zu Reparaturinformationen nicht erschweren. Auch Werkstätten, die nicht zu den Vertragspartnern der Autohersteller zählen, müssen, dem Urteil des Landgericht Köln zufolge, uneingeschränkten Zugang zu den Informationen erhalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben in der Lieferkette auf dem Markt der Fahrzeugreparatur und ‑wartung erforderlich sind. Eine Einschränkung würde zu einem Rückgang des Wettbewerbs und zu einer verringerten Auswahl der Verbraucher führen.
Hintergrund ist ein langer, branchenweiter Streit um den Zugang zu den Fahrzeugdaten. Die Autobauer erschweren freien Werkstätten zunehmend den Zugriff auf die im Auto hinterlegten Informationen, etwa auf den Fehlerspeicher der Bordelektronik. Häufig verlangen sie von Kfz-Betrieben, die nicht zum eigenen Händler- oder Service-Netz zählen, Lizenzgebühren oder eine Anbindung an eigene Server während des Reparaturvorgangs. Diese „Secure Gateways“ müssen dem Urteil zufolge nun beseitigt werden.
In einem Musterverfahren haben die Werkstattkette ATU und der Autoglas-Spezialist Carglass gemeinsam geklagt. Letzterer begrüßte das Urteil des Landgerichts, das einer Entscheidung des EuGH aus dem Oktober 2023 folgt. Es stelle einen wichtigen Meilenstein für faire und ausgeglichene Wettbewerbsbedingungen auf dem gesamten Kfz-Servicemarkt dar. (SP-X/ks)