Die Bundesregierung will die Automobilbranche mit neuen Steuervorteilen für E-Dienstwagen stärken. Eingeführt wird eine Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge. Außerdem wird der Steuervorteil für E-Dienstwagen erweitert.
Die Bundesregierung will die Autoindustrie während des Wandels hin zu mehr E-Mobilität stärken und führt steuerliche Förderungen für elektrische Dienstwagen ein. Durch eine neue Sonderabschreibung sollen neu zugelassene vollelektrische Fahrzeuge steuerlich schneller geltend gemacht werden können. Über sechs Jahre hinweg könne die Anschaffung – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – von der Steuer abgeschrieben werden. Diese Regelung gelte befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Elektro-Fahrzeug würden darüber hinaus von einer Änderung der Dienstwagenbesteuerung profitieren. Der Steuervorteil für die private Nutzung von E-Dienstwagen soll demnach günstiger ausfallen und das für Autos bis zu einem Bruttolistenpreis von 95.000 Euro. Diese Höchstgrenze gelte für Firmenwagen, die ab Juli 2024 angeschafft werden beziehungsweise wurden. (ks)
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