Spannende Neuigkeiten für E-Auto-Besitzer: Die Regierung hat die Steuerbefreiung verlängert. Was das für Neuzulassungen und Umrüstungen bedeutet, erfahren Sie hier.
Die Bundesregierung hat die Steuerbefreiung für reine Elektroautos um fünf Jahre bis 2035 verlängert. Das Bundeskabinett beschloss am 22. Oktober die achte Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, wodurch Neuzulassungen und Umrüstungen bis Ende 2030 für maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit bleiben sollen.
Wer sein Elektroauto noch dieses Jahr zulässt, kann die volle Steuerfreiheit von zehn Jahren nutzen. Bei einer Zulassung im Jahr 2028 endet die Befreiung nach rund sieben Jahren. Ohne die Verlängerung würde die Steuerbefreiung für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 2026 auslaufen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sieht darin ein „wichtiges Signal für den Automobilstandort Deutschland“. Ziel ist es, den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu beschleunigen und Arbeitsplätze in der Automobilbranche zu sichern. Die Bundesregierung plant, die Elektromobilität weiter durch steuerliche Anreize und Förderprogramme zu unterstützen.
Elektrofahrzeuge zahlen keine emissionsabhängige Kfz-Steuer. Nach Ablauf der Befreiung wird die Steuer nach Fahrzeuggewicht berechnet. Je nach Klasse und Masse fällt eine Jahresgebühr zwischen 6 und 70 Euro an. Laut Bundesfinanzministerium summiert sich die Steuerentlastung bis 2030 auf etwa 380 Millionen Euro. (SP-X/vdf)