Die Bundesregierung setzt auf den Mobilitätswandel. Deshalb weitet sie die steuerliche Förderung für E-Autos, Diensträder und den ÖPNV weiter aus.
Das Jahressteuergesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Für den Fuhrparkbetreiber bedeuten die hier vorgestellten Gesetzesänderungen zehn Jahre Planungssicherheit – in einer schnelllebigen Zeit wie der unsrigen ist das eine ganze Menge.














