In der kalten Jahreszeit sammeln sich oft Schnee und Eis auf den Windschutzscheiben von Fahrzeugen an. Solche Unreinheiten zu entfernen ist aus Sicherheitsgründen äußerst wichtig, andererseits drohen Bußgelder. Ein Überblick.
Alle Jahre wieder: Es ist wieder kalt in Deutschland und damit bringen Schnee und Eis auf den Fahrzeugen Probleme mit sich. Für Autofahrerinnen und Autofahrer heißt das: Die Windschutzscheibe von Eis und Schnee befreien. Und das gründlich. Denn fahren mit Schnee auf der Windschutzscheibe oder fahren mit vereister Windschutzscheibe kann rechtliche Probleme mit sich bringen. Worauf zu achten ist, regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Zunächst einmal gilt es im Straßenverkehr, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Gemäß Paragraf 1 StVO erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ einerseits und andererseits hat jeder Verkehrsteilnehmer sich „so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr“ wird.
Paragraf 23 StVO schreibt hingegen vor, dass ein Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht unter anderem nicht durch den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt wird.
Um Bußgelder im Zusammenhang mit Schnee und Eis auf dem Pkw zu vermeiden, sollte im Winter stets auf einen einwandfreien Zustand des Fahrzeugs geachtet werden: