Es soll ja immer noch Fuhrparkverantwortliche geben, die noch nie etwas von den Unfallverhütungsvorschriften, kurz UVV, gehört haben. Als Gewerbetreibender steht man in der Pflicht, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark mindestens einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand kontrollieren zu lassen. Wer der sogenannten Unfallverhütungsvorschrift (UVV) nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.
Warum wird die UVV immer wichtiger?
Dass die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sowie der Ladungssicherung gemäß DGUV 70 sowie STVO Paragraf 22 immer relevanter werden, kann man schon an den verstärkten Kontrollen der BAG und der Polizei-Sonderkräfte speziell bei Kleintransporten und Handwerkerfahrzeugen erkennen. Und hier werden dann nicht nur die Fahrer, sondern sehr schnell auch die Fuhrparkleiter mitbestraft, die in der Halterverantwortung stehen.
Was Sie alles beachten müssen und wie Sie sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden lernen Sie in diesem Mini-Seminar.
Das Thema „UVV für Pkw und Transporter“ wird referiert von Sven Lange, Trainer der bfp-AKADEMIE auf dem 17. bfp Fuhrpark-FORUM am 13. und 14. Juni 2018 am Nürburgring. hjm