Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges fordert eine Gesetzesänderung, um Autohersteller zur Herausgabe von Zweitschlüsseln zu verpflichten.
Die fortschreitende Digitalisierung und Sicherheitsentwicklung moderner Fahrzeuge bringt nicht nur Vorteile, sondern auch Herausforderungen für die Strafverfolgung. Ermittler stoßen zunehmend auf technische Barrieren, wenn sie unbemerkt Zugang zu Fahrzeugen von Verdächtigen benötigen – beispielsweise für Observationen oder Überwachungen.
Um dem entgegenzuwirken, schlägt Marion Gentges (CDU), Justizministerin von Baden-Württemberg, eine Änderung der Strafprozessordnung vor. Künftig sollen Autohersteller gesetzlich verpflichtet werden, Zweitschlüssel oder digitale Schließcodes herauszugeben. Diese Maßnahme sei notwendig, da die Hersteller bisher nicht verlässlich kooperieren und Sicherheitsstandards Ermittlungen erschweren.
Der Gesetzesvorschlag stützt sich auf geltende Regelungen, die beispielsweise Telekommunikationsunternehmen zur Zusammenarbeit bei Überwachungsmaßnahmen verpflichten. Gentges sieht eine ähnliche Mitwirkungspflicht auch bei Fahrzeugherstellern als unabdingbar an, um schwere Straftaten wie Terrorismus oder Mord effektiv zu verfolgen.
Kritik kommt von Datenschützern und Bürgerrechtsorganisationen, die befürchten, dass solche Eingriffe missbraucht werden könnten. Auch die Autoindustrie zeigt sich skeptisch: Der Eingriff in ihre Systeme könnte nicht nur Sicherheitslücken für Kriminelle öffnen, sondern auch das Vertrauen der Kunden in ihre Marken gefährden.
Am Donnerstag wird der Vorschlag im Justizausschuss der Länder besprochen. Sollte die Mehrheit zustimmen, könnte Bundesjustizminister Volker Wissing den Gesetzesentwurf auf den Weg bringen – möglicherweise ein kontroverses Thema für die nächste Bundesregierung. (ja)