Bisher wickelten meist Diesel-Lkw Gefahrguttransporte ab. Mit Beginn des neuen Jahres dürfen nun auch Elektro-Trucks gefährliche Last transportieren.
Schwere Fracht unter Strom: Gefahrguttransporter sind in Deutschland nun auch mit alternativen Antrieben erlaubt. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen auch batterieelektrische Fahrzeuge, Brennstoffzellenmobile und Autos mit Wasserstoff-Verbrennungsmotor für die Beförderung von brennbaren Gasen und Flüssigkeiten genutzt werden, wie der TÜV-Verband mitteilt. Grundlage ist die EU-Regelung ADR 2025. (SP-X/MN)