Wer deutlich schneller als erlaubt unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird, haftet mit. Dieses Urteil hat jetzt das Oberlandesgericht München gefällt.
Rasen ist verkehrsgefährdend. Eine Binsenweisheit. Dennoch führt zu schnelles Fahren immer wieder zu zum Teil schwersten Unfällen. Wie schnell ist aber zu schnell? Diese Frage stellte sich dem Oberlandesgericht München. Das Urteil fiel für den Temposünder wenig erfreulich aus. Denn: Ist ein Autofahrer auf der Autobahn deutlich schneller als mit Richtgeschwindigkeit unterwegs, kann ihm bei einem unverschuldeten Unfallgeschehen eine Mithaftung von 25 Prozent angelastet werden. Darauf weist das Portal „RA Online“ hin.
Im verhandelten Fall ging es um einen Unfall, der durch einen Spurwechsel des Unfallverursachers maßgeblich bewirkt wurde. Strittig vor Gericht war, ob dem Unfallgeschädigten eine Mithaftung anzulasten sei, weil er mit 200 km/h fuhr und somit die Richtgeschwindigkeit um 70 km/h überschritt. Ein Sachverständiger hatte ausgeführt, dass der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre. Das Landgericht München I entschied, dass der Beklagte Spurwechsler allein für die Unfallfolgen hafte.
Dagegen hatte der Beklagte Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht München lastete dem Kläger eine Mithaftung von 25 Prozent an. Die deutliche Überschreitung der Richtgeschwindigkeit um 70 km/h sei betriebsgefahrerhöhend zu berücksichtigen. Auch die Tatsache, dass der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre, begründe die Mithaftung, so die Richter. (Az.10 U 7382/21 e vom 1.6 2022). (Elfriede Munsch/SP-X/MN)