Der Hochlauf der Elektromobilität stockt – auch wegen mangelnder Ladeinfrastruktur. Nun soll eine Schnelllader-Pflicht für große Tankstellenketten das Problem richten. Die Mineralölbranche findet das zu planwirtschaftlich – zu Recht.
2028 kommt die Schnelllader-Pflicht an Tankstellen. Die Bundesregierung hält die Umsetzungsfrist unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus verschiedenen Förderprogrammen weiterhin für realistisch. Das hat sie nun auf eine Anfrage des Parlaments hin mitgeteilt. Branchenvertreter hatten zuvor eine Verschiebung bis 2030 oder 2032 gefordert. Das lehnt die Regierung ab: Eine Verlängerung würde die Wirksamkeit der Maßnahme im Hinblick auf den Markthochlauf der E-Mobilität reduzieren.
Der aktuelle Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes sieht vor, dass ab 2028 alle Tankstellenketten mit mindestens 200 Standorten an jedem Standort mindestens eine Schnellladesäule mit 150 kW oder mehr Leistung zur Verfügung stellen. Verschiedene Flexibilisierungsmechanismen und eine Härtefallregelung sollen jedoch Ausnahmen ermöglichen. Da für die Schnelllader in der Regel ein Mittelspannungsanschluss samt Trafo notwendig wird, bedeutet dies für die betroffenen Unternehmen eine große finanzielle Belastung. Für die Kunden und Anwohner hingegen umfangreiche Tiefbauarbeiten und weitere Verkehrsbehinderungen, wenn die Tankstelle nicht gerade in einem gut erschlossenen Industriegebiet liegt.
Ziel der Regierung ist es, in der noch frühen Phase der Elektromobilität eine Basisversorgung mit Schnellladeinfrastruktur im gesamten Land sicherzustellen. Die Bundesregierung sieht die Verpflichtung dabei als Ergänzung zum Deutschlandnetz, in dessen Zuge bundesweit 1100 Ladestandorte entstehen, die vom Bund bezahlt werden. Am politischen Ziel, bis 2030 rund 15 Millionen E-Autos auf der Straße zu haben, hält die Regierung weiterhin, auch wenn dies angesichts der aktuellen Zulassungszahlen und der Konjunkturaussichten in weite Ferne gerückt ist.
Holger Holzer/SPX/sib