Seit August 2024 gilt im Straßenverkehr ein neuer THC-Grenzwert. Diese Änderung kam einem Autofahrer zugute, der mit einem hohen Blutwert in eine Polizeikontrolle geriet.
Cannabis im Straßenverkehr: Seit dem 22. August 2024 gelten neue Blutgrenzwerte für THC im Straßenverkehr. Sie stiegen von 1 Nanogramm pro Milliliter auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter. Wie aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervorging (Az.: 2 ORbs 95/24) kann der neue Cannabis-Grenzwert auch rückwirkend geltend. Und demnach können vor dem 22. August mit Drogen im Blut erwischte Autofahrer mit noch laufendem Verfahren nun noch auf ein milderes Urteil pochen.
Weil im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht immer die mildeste Gesetzgebung anzuwenden ist, gelten die neuen Grenzwerte auch für Fahrten vor dem Stichtag. Davon profitierte ein Autofahrer, der ursprünglich zu einem dreimonatigen Fahrverbot sowie einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt worden ist. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig war, wurde er nun freigesprochen. (SP-X/ks)