Der Verband hat zu Gesprächsrunden rund um das Thema WLTP geladen. Er setzt sich für rechtssichere Regelungen und praktikable Lösungen für alle ein.
Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) hat im Juni zu einer Gesprächsrunde mit dem BMVI, Vertretern der Länder-Verkehrsbehörden und den Leitern der Technischen Dienste eingeladen. Dabei ging es um eine Klärung der Vorgehensweise im Einzelgenehmigungsverfahren für WLTP geprüfte Fahrzeuge ab dem 01.09.2019.
Die intensive Diskussion zeigte unterschiedliche Lesarten und Auslegungsmöglichkeiten der Richtlinien und Verordnungen. Diese sollten nach Ansicht des ZKF idealerweise kurzfristig vom Verordnungsgeber und den Ländern geklärt werden, um das Einzelgenehmigungsverfahrens nach Paragraf 13 EG-FGV auch ab 1.9.2019 für Ausbauhersteller rechtssicher zu gestalten.
Zu einer weiteren Gesprächsrunde hat der ZKF die europäischen Transporter-Hersteller, Prüfgesellschaften und Verbände der Branche zum "2. Erfahrungsaustausch WLT" nach Friedberg eingeladen, um über den aktuellen Stand der WLTP-Berechnungstools und die weitere Entwicklung zu beraten.
Die große Beteiligung hat gezeigt, wie wichtig und dringend die Thematik WLTP für die Branche ist und dass der ZKF mit dieser Veranstaltung eine Plattform für einen konstruktiven Austausch schaffen konnte.
Der Hintergrund: Die Zulassung von Fahrzeugen wird in Deutschland nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von den zuständigen Verwaltungsbehörden ausgeführt. Deshalb kann es zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Die zuständigen obersten Landesbehörden können den Verwaltungsbehörden Weisungen auch für den Einzelfall erteilen oder die erforderlichen Maßnahmen selbst treffen.
Nur wenige Bundesländer haben bisher von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Einzelgenehmigungsverfahren in Bezug auf den WLTP-Nachweis in Form von Erlassen zu regeln – auch wenn einzelne Veröffentlichungen dieses vorgeben.
Für die besonderen Anforderungen von vervollständigten Fahrzeugen fehlt derzeit eine einheitliche Rechtsauslegung in der Frage des WLTP-Nachweises für vervollständigte Fahrzeuge, deren Basis nach WLTP homologiert wurden und die die vom Fahrzeughersteller festgelegten Grenzen der maximalen Masse oder Stirnfläche überschreiten.
Für diese Fahrzeuge kann mit den Berechnungstools der Hersteller kein CO2-Nachweis erstellt werden. Deshalb können die Behörden eine Zulassung verweigern. Vor diesem Hintergrund sind zukünftig Probleme bei der Erstzulassung von Fahrzeugen zu befürchten.
Der ZKF hält es zur Wahrung der Rechtssicherheit für unbedingt notwendig, dass in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium und allen Bundesländern eine sachgerechte Lösung in dieser WLTP-Problematik erreicht wird. Eine in den Bundesländern einheitlich angewandte Verfahrensweise ist erforderlich, damit keine Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Bundesrepublik entsteht und ein "Zulassungstourismus" vermieden wird. Der ZKF ist hier gemeinsam mit dem Bundesverband Metall mit den Ministerien und Prüfgesellschaften im Gespräch.
Übereinstimmend kann gesagt werden, dass jeder Fahrzeughersteller zum Stichtag 1.9.2019 ein Online-Berechnungstool zur Bestimmung des CO2-Wertes nach Vervollständigung von Basisfahrzeugen zur Verfügung haben wird.
Die Aufbauhersteller müssen jedoch davon ausgehen, dass zukünftig nicht mehr jeder Umbau oder jede Art von Aufbau die vorgegebenen Grenzwerte für Masse und Stirnfläche erfüllen kann. Diese Grenzwerte sind je nach Hersteller und Modell unterschiedlich, weshalb die Vorgaben rechtzeitig beachtet werden müssen.
Derzeit ist die Bestimmung des CO2-Wertes mit Hilfe der Berechnungstools nur für vervollständigte Basisfahrzeuge mit Euro 6 Motoren erforderlich, die unter dem Prüfzyklus WLTP fallen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass zukünftig für sämtliche Fahrzeuge nach Aufbaumontage ein CO2-Nachweis erbracht werden muss. Die EU arbeitet bereits an Vorschriften für die CO2-Zertifizierung von Lkw und deren Aufbauten, Bussen und Anhängern.
Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik sowie der Bundesverband Metall setzen sich auch weiterhin für praktikable Zulassungsbedingungen der Fahrzeuge ihrer Aufbauhersteller-Mitglieder im Rahmen der neuesten WLTP-Regelungen ein. (Red./cr)
Im Bild: Gruppenbild vom 2. Erfahrungsaustausch WLT" des ZKF in Friedberg.