Neue Abrechnungsregeln ebnen den Weg für E-Autos als Stromspeicher. Für Unternehmen winken Einsparungen, doch noch gibt es Hürden.
Strom laden, speichern und bei Bedarf wieder verkaufen: Elektroautos könnten für Unternehmen künftig mehr sein als reine Fortbewegungsmittel. Die Bundesnetzagentur hat dafür neue Abrechnungsregeln beschlossen. Mit der sogenannten MiSpeL-Festlegung können Batteriespeicher und bidirektionale Ladepunkte künftig leichter am Strommarkt teilnehmen. Für Betriebe mit Elektrofuhrpark eröffnen sich damit Möglichkeiten, Energiekosten zu senken und die eigene Ladeinfrastruktur wirtschaftlicher zu nutzen.
Bisher mussten selbst erzeugter Solarstrom und Strom aus dem öffentlichen Netz in Batteriespeichern streng getrennt werden. Nur Speicher mit reinem Grünstrom konnten eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten. Bidirektionale Ladepunkte, über die Elektroautos Strom zurück ins Netz speisen, waren von dieser Förderung ausgeschlossen.
Das soll sich mit MiSpeL ändern. Die Abkürzung steht für „Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten“. Künftig kann auch zwischengespeicherter Solarstrom unter bestimmten Voraussetzungen gefördert ins Netz fließen. Wer Strom aus dem Netz speichert und später wieder einspeist, soll zudem bei bestimmten Umlagen und Netzentgelten entlastet werden.
„Die MiSpeL-Festlegung wird im Markt dringend erwartet. Sie wird unzählige große und kleine Stromspeicher sowie Ladepunkte für das Stromsystem aktivieren“, erklärt Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller. Damit könnten Millionen Haushalte ihren gespeicherten Strom künftig flexibler nutzen und selbst am Strommarkt teilnehmen.
Wie groß das vorhandene Speicherpotenzial bereits ist, zeigen Zahlen des Datenportals Battery-Charts der RWTH Aachen. Anfang Oktober gab es in Deutschland mehr als 2,7 Millionen Heimspeicher mit einer Gesamtkapazität von 23,6 Gigawattstunden. Die Batterien von Elektroautos sind darin noch nicht enthalten.
Auch Unternehmen können von den neuen Regeln profitieren. So könnten Elektrofahrzeuge bei niedrigen Strompreisen geladen werden und einen Teil der gespeicherten Energie bei höheren Preisen wieder abgeben. Eine eigene Photovoltaikanlage ist dafür nicht zwingend erforderlich. Wer bereits Solarstrom am Unternehmensstandort erzeugt, könnte diesen bald flexibler nutzen. „Deutschland kann so zu einem Vorreiter beim bidirektionalen Laden werden“, so Müller.
Doch wie viel Geld lässt sich damit tatsächlich sparen? Eine im Juni 2026 veröffentlichte Studie zum Mitarbeiterparkplatz von Mahle in Stuttgart liefert Anhaltspunkte. Die Forscher untersuchten ein System mit 101 Ladepunkten und errechneten je nach Szenario durchschnittliche Einsparpotenziale von 211 bis 893 Euro pro Elektroauto und Jahr.
Entscheidend war dabei weniger die Größe der Fahrzeugbatterien als vielmehr die Frage, wie lange die Autos am Ladepunkt standen. Besonders interessant erwies sich die Möglichkeit, Lastspitzen im Unternehmen zu reduzieren. Der reine Stromhandel durch das Ausnutzen unterschiedlicher Marktpreise rechnete sich unter den untersuchten Bedingungen dagegen nicht. Die Ergebnisse zeigen, dass sich bidirektionales Laden nicht automatisch für jeden Fuhrpark lohnt.
Bis die neuen Möglichkeiten im Alltag genutzt werden können, braucht es noch etwas Geduld. Netz- und Messstellenbetreiber haben bis Ende September 2027 Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Eine frühere Anwendung ist mit ihrer Zustimmung möglich.
Für die Abrechnung sieht die Bundesnetzagentur zwei Modelle vor: