An Ladesäulen können Zusatzkosten entstehen, wenn E-Fahrzeuge zu lange angeschlossen bleiben. Warum das für Fuhrparks relevant ist und wie sich Gebühren vermeiden lassen, zeigt dieser Überblick.
An öffentlichen Ladesäulen in Deutschland fallen zunehmend sogenannte Blockiergebühren an. Diese werden erhoben, wenn ein Elektrofahrzeug nach Ende des eigentlichen Ladevorgangs weiterhin an der Ladesäule angeschlossen bleibt. Für Fuhrparkmanager kann das zu vermeidbaren Kosten führen, insbesondere bei der Nutzung von Schnellladern im Arbeitsalltag.
Je nach Anbieter und Ladeart werden die Gebühren unterschiedlich schnell fällig. An Schnellladesäulen beginnen viele Anbieter bereits nach 60 Minuten mit der Berechnung von Zusatzkosten. An Normalladesäulen beträgt die Freigrenze häufig zwei Stunden.
Die Abrechnung erfolgt meist über den E-Mobilitätsprovider, dessen App oder Ladekarte zum Start des Ladevorgangs genutzt wurde. Beim sogenannten Ad-hoc-Laden – also dem Laden ohne Vertrag – kann die Gebühr auch direkt vom Betreiber der Ladesäule erhoben werden.
Die jeweiligen Tarifbedingungen sind in der Regel über die App oder die Zahlungsseite des Anbieters einsehbar. Eine genaue Kenntnis dieser Strukturen ist für die Kostenkontrolle im Fuhrpark essenziell.
Für die Praxis bedeutet das: Wer Ladevorgänge im Fuhrpark organisiert, sollte Ladezeiten aktiv überwachen. Bei der Nutzung von Smartphones empfiehlt sich das Setzen eines Weckers mit Vorwarnzeit. Einige Lade-Apps bieten auch die Möglichkeit, Push-Benachrichtigungen zu aktivieren, wenn die Ladezeit überschritten wird oder die Blockiergebühr beginnt.
Schnelllader sollten gezielt eingeplant werden – insbesondere bei kurzen Standzeiten. Für längere Aufenthalte wie Werkstattbesuche oder Außendiensttermine kann die Nutzung eines Normalladers kostenneutraler sein.
Neben den Blockiergebühren gelten in vielen Städten auch Parkregelungen an Ladesäulen. Die Parkdauer ist häufig an die tatsächliche Ladezeit gebunden und muss beispielsweise durch eine Parkscheibe kenntlich gemacht werden. Verstöße können mit Bußgeldern oder Abschleppmaßnahmen geahndet werden.
Für Fuhrparkmanager ist es daher sinnvoll, bei der Schulung von Fahrern sowie bei der Planung von Touren und Ladezeiten diese Vorgaben zu berücksichtigen. Wer hier klare Prozesse etabliert, kann unnötige Kosten vermeiden. (SP-X/vdf)