Zauner bringt mit der FahrerApp2 eine neue Lösung für Fuhrparks auf den Markt. Sie soll die Kommunikation mit Fahrern vereinfachen.
Ab 1. Juli greifen neue Vorgaben im Straßenverkehrsgesetz: Punktehandel wird hart sanktioniert, Scancars erlaubt und Bußgeldverfahren deutlich verlängert.
Fahrtraining, Fachwissen und Austausch an einem Tag: fuhrpark on tour verbindet Praxis und Weiterbildung mit Zertifikat.
Viele Fuhrparks arbeiten noch mit Excel und verstreuten Daten, was mit wachsender Flotte immer unübersichtlicher wird. Genau hier setzen Telematik-Systeme an.
Künstliche Intelligenz setzt dort an, wo sich Abläufe wiederholen. Praxisbeispiele zeigen, wo Mobilitätsverantwortliche konkret Zeit, Kosten und Komplexität reduzieren.
So gelingt die Elektrifizierung im Mittelstand mit klarer Strategie für Kosten, Ladeinfrastruktur und Compliance ohne den laufenden Betrieb zu gefährden.
Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber erfreut sich wachsender Beliebtheit. Je nach gewünschtem Fahrradtyp gelten jedoch unterschiedliche Regeln.
Wie ein durchdachtes Risikomanagement im Fuhrpark Unfälle reduziert, Kosten senkt und die Sicherheit für Fahrer nachhaltig verbessert.
Viele Verkehrsteilnehmer unterschätzen, wie zügig ein Fahrverbot verhängt werden kann. Laut ADAC führen bestimmte Verstöße rasch dazu, den Führerschein vorübergehend abgeben zu müssen.
Fuhrparkmanager sorgen für effiziente und wirtschaftliche Fahrzeugflotten. Doch welche Qualifikationen braucht man für den Job und wie hoch ist das Gehalt?
Hohe Spritpreise lassen sich kaum beeinflussen, der eigene Verbrauch schon. Wer ruhig, gleichmäßig und vorausschauend fährt, kann im Alltag deutlich sparen.
Zunehmender Einsatz von Touchscreens beeinträchtigt laut ADAC die Bedienbarkeit und Sicherheit moderner Fahrzeuge. Hersteller sollen Tasten weiterhin nutzen.
Bundesrat und Bundesregierung wollen Führerscheinkontrollen entbürokratisieren. Einmalige Prüfung statt Routinekontrollen – doch wichtige Fragen bleiben offen.
Der digitale Fahrzeugschein soll ab 2026 auch für Fuhrparks über die i-Kfz-App verfügbar sein. Für Fuhrparkverantwortliche stellen sich dabei zentrale Praxisfragen.
Das Bundessozialgericht stellt klar: Ein Firmenwagen ersetzt keinen Mindestlohn. Für Arbeitgeber ergeben sich daraus klare Vorgaben.