Bundesrat und Bundesregierung wollen Führerscheinkontrollen entbürokratisieren. Einmalige Prüfung statt Routinekontrollen – doch wichtige Fragen bleiben offen.
Die Frage, wie häufig Arbeitgeber die Führerscheine ihrer Mitarbeitenden kontrollieren müssen, beschäftigt Fuhrparkverantwortliche seit Jahren. Zwar ist die Halterverantwortung nach § 21 StVG eindeutig geregelt, doch konkrete gesetzliche Vorgaben zur Häufigkeit und Ausgestaltung der Kontrolle fehlen bislang.
In der Praxis hat dies zu regelmäßigen, teils halbjährlichen Prüfungen geführt – weniger aus gesetzlicher Pflicht, sondern aus Sorge vor Haftungsrisiken. Die Länder wollen auf Initiative der hessischen Landesregierung gegensteuern. Nach 2024 wurde im August 2025 erneut eine Gesetzesinitiative gestartet. Damit will der Bundesrat für Klarheit sorgen und gleichzeitig Bürokratie abbauen.
Der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens zeigt: Die Entlastung ist politisch gewollt, zentrale Detailfragen sind jedoch weiterhin offen.
Der Gesetzentwurf (BR-Drs. 312/25) ist direkt aus dem Bündnis gegen Bürokratie hervorgegangen. Das am 3. Juni 2024 erstmals zusammengetretene Gremium setzt sich mittlerweile aus 19 Verbänden und Institutionen zusammen, die jeweils einen großen Teil der Kommunen, Unternehmen, Landwirte, der technischen Berufe und Gewerkschaften in Hessen repräsentieren. Das Bündnis gegen Bürokratie ist neben der Stabsstelle in der Staatskanzlei, dem Sounding Board in Brüssel und dem Bürokratie-Melder Teil der Entbürokratisierungsstrategie des Landes.
Hessens Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz betont die praktische Relevanz: „Die heutige Entscheidung ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir Bürokratie abbauen können, indem wir das Prinzip der Eigenverantwortung stärken. Mit der Neuregelung wollen wir Betriebe von Kontrollpflichten entlasten, die keinen echten Sicherheitsgewinn bringen. Wir setzen stattdessen auf Augenmaß und Verantwortung."
Der Gesetzentwurf setzt bei § 21 Abs. 2 Nr. 2 und 3 StVG an. Die Norm regelt die strafrechtliche Verantwortung des Fahrzeughalters, wenn er fahrlässig zulässt, dass ein Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis das Fahrzeug nutzt. Wenn sich der Halter den Führerschein nicht mehrfach im Jahr vorzeigen lässt, steht ein Fahrlässigkeitsvorwurf im Raum. Der Gesetzentwurf schlägt deshalb eine vereinfachende Klarstellung vor: Es soll ausreichen, wenn der Fahrzeugführer einmal zu Beginn des Vertragsverhältnisses nachweist, dass er einen gültigen Führerschein hat.
Diese Stoßrichtung hat inzwischen auch die Bundesregierung ausdrücklich bestätigt. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf heißt es: „Mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates soll klargestellt werden, dass Arbeitgeber […] ihren Kontrollpflichten Genüge tun, wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen."
Zugleich unterstreicht die Bundesregierung, dass sie das Ziel unterstützt, „die Kontroll- und Dokumentationspflichten für den Arbeitgeber zu reduzieren und damit insgesamt zum Rückbau von Bürokratie beizutragen". Damit wird erstmals auf Bundesebene deutlich formuliert, dass die bislang verbreitete Praxis regelmäßiger Führerscheinkontrollen keine zwingende rechtliche Voraussetzung ist.
Minister Pentz hebt die Breitenwirkung hervor: „Die Initiative zur Begrenzung von Halterpflichten klingt vielleicht etwas kleinteilig, aber sie hat eine enorm große Wirkung, denn davon sind alle Unternehmen und sonstige Institutionen in ganz Deutschland betroffen, die Dienstfahrzeuge unterhalten. Bisher mussten sich die Fahrzeughalter mehrfach im Jahr die Führerscheine der eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer zeigen lassen. Das sind über das Jahr verteilt viele bürokratische Akte, wenn man bedenkt, dass es oftmals unterschiedliche Nutzer von Dienstfahrzeugen gibt, etwa bei Speditionen oder Bauunternehmen."
Der Gesetzentwurf richtet sich nicht nur auf das Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auch moderne Mobilitätsformen profitieren: Carsharing-Betreiber sind als Halter der Fahrzeuge ebenfalls betroffen. Künftig soll es reichen, dass die Carsharing-Nutzer nur zu Beginn des Vertragsverhältnisses nachweisen, dass sie einen gültigen Führerschein besitzen.
Schon früh hat der Bundesverband Betriebliche Mobilität (BBM) den Gesetzentwurf fachlich begleitet und bewertet. Der Verband begrüßt grundsätzlich das Bestreben nach Entbürokratisierung und mehr Rechtssicherheit, warnt jedoch vor neuen Grauzonen.
In seiner Stellungnahme weist der BBM insbesondere auf den unbestimmten Rechtsbegriff des „konkreten Anlasses" hin. Aus Sicht des Verbandes bleibt unklar, wann Fuhrparkverantwortliche zu einer erneuten Prüfung verpflichtet sind und wann nicht. Eine bloße Verlagerung der Verantwortung auf eine schwer greifbare Anlassprüfung könne neue Haftungsunsicherheiten schaffen, statt bestehende zu beseitigen.
Deutlich schärfer fällt die Kritik der Gewerkschaft der Polizei aus. Sie betont, dass Führerscheinkontrollen nicht allein eine formale Pflicht darstellen, sondern auch einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Eine rein einmalige Kontrolle könne problematisch sein, wenn etwa Fahrverbote oder Fahrerlaubnisentzüge im laufenden Beschäftigungsverhältnis unbemerkt bleiben.
Mit der Headline „Verkehrssicherheit in Gefahr" gab die Gewerkschaft zu Bedenken, dass die Bundesregierung Führerscheinkontrollen bei Unternehmen aufweichen wolle. Die Kritik fiel wesentlich heftiger aus als die des BBM, der die Initiative grundsätzlich begrüßt.
Die nun vorliegende Stellungnahme der Bundesregierung zeigt, dass die Kritik aus der Praxis zumindest teilweise wahrgenommen wurde – allerdings ohne sie abschließend aufzulösen. Zwar stellt die Bundesregierung klar, dass keine Absenkung der grundsätzlichen Halterverantwortung beabsichtigt ist. Gleichzeitig bleibt der zentrale Kritikpunkt des BBM bestehen: Auch die Bundesregierung verzichtet darauf, den „konkreten Anlass" näher zu definieren.
Für Fuhrparkbetreiber bedeutet der aktuelle Stand vor allem eines: Die Richtung stimmt, die Rechtslage ist aber noch nicht endgültig geklärt. Solange das Gesetz nicht verabschiedet ist, bleibt die bisherige Praxis regelmäßiger Kontrollen rechtlich der sicherste Weg.
Perspektivisch könnte sich der Fokus jedoch verschieben: Weg von starren Kontrollintervallen, hin zu einer sauber dokumentierten Erstprüfung und klaren internen Prozessen, um mögliche Anlässe für eine erneute Kontrolle zu erkennen und zu bewerten.
Minister Pentz fordert: „Jetzt müssen der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung schnell dafür sorgen, dass die Regelung auch in der Praxis ankommt."
Die geplante Neuregelung zur Führerscheinkontrolle markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Klarheit und weniger Verwaltungsaufwand im Fuhrpark. Die Entbürokratisierung ist politisch gewollt und wird von Bundesrat und Bundesregierung gleichermaßen unterstützt.
Gleichzeitig zeigt die Diskussion, dass Entlastung und Rechtssicherheit nicht automatisch Hand in Hand gehen. Ob aus dem angekündigten Bürokratieabbau am Ende eine praxistaugliche und rechtssichere Lösung wird, entscheidet sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Für Fuhrparkverantwortliche bleibt das Thema damit vorerst auf der Agenda.