Ab 1. Juli greifen neue Vorgaben im Straßenverkehrsgesetz: Punktehandel wird hart sanktioniert, Scancars erlaubt und Bußgeldverfahren deutlich verlängert.
Zum 1. Juli tritt eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft. Sie bringt mehrere Änderungen für Autofahrer und Führerscheininhaber mit sich, darunter strengere Sanktionen und neue digitale Grundlagen.
Eine zentrale Änderung betrifft den Handel mit Punkten in Flensburg. Wer künftig durch falsche Angaben zur Verantwortlichkeit Behörden täuscht oder entsprechende Dienstleistungen anbietet oder vermittelt, muss mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro rechnen. Der Gesetzgeber zielt damit auf Geschäftsmodelle ab, bei denen Dritte gegen Bezahlung Verkehrsverstöße übernehmen.
Zudem wird der Einsatz sogenannter Scancars formalisiert. Fahrzeuge mit Kameratechnik sollen Parkverstöße automatisiert erfassen und dokumentieren. Ziel ist eine effizientere Parkraumüberwachung mit geringerem Personalaufwand.
Die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wird von bisher drei auf sechs Monate verlängert. Behörden erhalten damit mehr Zeit zur Bearbeitung von Verfahren. Bußgeldbescheide könnten daher künftig später zugestellt werden.
Darüber hinaus schafft die Novelle die Grundlage für einen digitalen Führerschein. Die Fahrerlaubnis soll perspektivisch auch per Smartphone-App nachweisbar sein. Der klassische Kartenführerschein bleibt weiterhin gültig, während technische Voraussetzungen für die digitale Lösung noch geschaffen werden müssen. (sp-x)