Halter von reinen Batterieautos können durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) Geld für die eingesparten CO2-Emissionen erhalten. Eine zusätzliche Einnahmemöglichkeit für E-Fuhrparks und Ladepunktbetreiber. Wir beantworten die häufigsten Fragen dazu.
Einen Fuhrpark mit E-Firmenwagen zu ergänzen kann sich gleich mehrfach für Unternehmen, Mitarbeiter und die Umwelt lohnen. Während der Mitarbeiter von den Steuervorteilen profitiert, die Umwelt von eingesparten CO2-Emissionen, kann ein Unternehmen mit 15 E-Autos im Fuhrpark bis zu 4.000 Euro (netto zzgl. USt.) im Jahr zusätzlich einnehmen. Wie das geht, was die THG-Quote ist und worauf Fuhrparkmanager beim Handel mit den Umweltzertifikaten achten müssen, erklären wir in dieser FAQ-Liste.
Firmen, die in Deutschland CO2-emittierende Kraftstoffe verkaufen, müssen die beim Verbrennen von in der Regel fossilen Kraftstoffen, wie Diesel und Benzin, entstehenden Treibhausgasemissionen kompensieren. Dazu können sie zum Beispiel selbst alternative, klimaschonende Kraftstoffe in den Verkehr bringen, die weniger bis kein CO2 freisetzen. Der Anteil der Beimischung von alternativen Kraftstoffen zu den fossilen Kraftstoffen regelt die THG-Quote. Doch durch das Beimischen alternativer Kraftstoffe erreichen besonders die großen Mineralölkonzerne nicht die ihnen auferlegten THG-Quoten. Sie sind also darauf angewiesen, THG-Quotenmengen von Dritten zu kaufen, die nur emissionsarme oder -freie Kraftstoffe anbieten und somit nicht der Quotenverpflichtung unterliegen oder ihre Verpflichtung übererfüllen. Das sind zum Beispiel Ladesäulenbetreiber. Das hat der Gesetzgeber erlaubt. THG-Quoten gibt es für Biomethan, Wasserstoff und Elektromobilität. Wir legen den Fokus in diesem Beitrag auf die Elektromobilität.
Für die Berechnung der THG-Quote für Elektromobilität wird ein Schätzwert herangezogen, der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) jährlich neu ermittelt wird. Dieser wird bis zum Ablauf des 31. Oktober im Bundesanzeiger für das darauffolgende Verpflichtungsjahr bekannt gegeben. Dieser Wert bildet den deutschen Strommix ab. Der Schätzwert beträgt derzeit 1.943 kWh/Jahr. Mit einer Formel lässt sich dann die CO2-Einsparung eines E-Fahrzeugs berechnen. 2022 geht man von einer Einsparung von 837,6 kg CO2 pro E-Fahrzeug aus. Diese Werte gelten für alle zugelassenen E-Fahrzeuge, unabhängig von der Größe, Fahrzeugalter, Energieverbrauch oder Jahresfahrleistung. Ebenso spielt die Herkunft des genutzten Stroms keine Rolle.
Der genaue Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage am THG-Quotenmarkt. Meist lassen sich höhere Preise mit den potenziellen Käufern aushandeln, wenn ausreichend Quotenmengen zum Verkauf angeboten werden. Die Preise am THG-Quotenmarkt lagen vor 2019 relativ konstant zwischen 150 und 200 Euro pro Tonne CO2. Mit Anhebung der THG-Quote von vier auf sechs Prozent ist die Nachfrage deutlich gestiegen und die Quotenpreise lagen zwischenzeitlich bei bis zu 400 Euro pro Tonne CO2. Aufgrund eines geringeren Kraftstoffverbrauchs durch Corona in 2020, sind die Preise auf ein Niveau von ca. 250 Euro pro Tonne CO2 zurückgefallen. Es gibt einige Gründe, weshalb davon auszugehen ist, dass in den Folgejahren die THG-Quotenpreise, insbesondere für die durch Dritte in Verkehr gebrachten alternativen Kraftstoffe, wie Ladestrom, Biomethan und grüner Wasserstoff, wieder steigen und auf einem stabil hohen Niveau bleiben werden. So beschreibt der THG-Quotenhändler eQuota die aktuelle Situation.
Wer sich für eine der zahlreichen Plattformen entschieden hat, muss sich dort registrieren. Neben Name, Anschrift und Kontodaten ist ein Foto oder ein Scan des Fahrzeugscheins nötig. Der Plattformbetreiber kümmert sich um alles weitere, etwa die Bestätigung der THG-Quote durch das Umwelt-Bundesamt und den Verkauf an ein Mineralölunternehmen.
Für ihren Service berechnen die THG-Quoten-Vermarkter in der Regel keine Gebühren. Die Unternehmen finanzieren ihre Dienstleistung durch eine anteilige Provision (bis zu 20 Prozent) am Verkaufserlös, die bei den beworbenen Auszahlungsbeträgen bereits abgezogen ist.
Die THG-Quoten-Berechtigung prüft durch Antrag das Umweltbundesamt. Diese Prüfung dauert aktuell sechs bis acht Wochen. In der Regel übernimmt der THG-Quoten-Händler die Antragstellung.
Die THG-Quoten-Prämie für ein Elektrofahrzeug kann einmal pro Jahr beantragt werden. Es ist also eine sich jährlich wiederholende Auszahlung möglich.
Entscheidend ist, wer in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) eingetragen ist. Der Halter des Fahrzeugs erhält den Erlös aus dem Verkauf der THG-Quoten.
Alle Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1, N1 und N2 (d.h. bis 12 Tonnen) mit einem reinen Elektroantrieb sind dazu berechtigt, die THG-Quote zu verkaufen. Ausgeschlossen sind Plug-in-Hybride.
Die Zuteilung der THG-Quote und die Auszahlung der Prämie erfolgen Fahrzeuggebunden. Ein Halter kann daher auch mehrere Fahrzeuge registrieren, für jedes erhält er anschließend eine Auszahlung.
In der Regel wird nur ein Scan/Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und die Halterdaten benötigt.
Halter von E-Fahrzeugen können die THG-Quote ganzjährig anmelden. Von Seiten des Gesetzgebers wurde die Anmeldefrist für ein Kalenderjahr auf den 28. Februar des folgenden Jahres gesetzt.
Theoretisch ja, denn das Zertifikat für die THG-Quote kann direkt beim Umweltbundesamt beantragt werden. Da die quotenverpflichteten Unternehmen nur große Stückzahlen der THG-Zertifikate ankaufen, werden sie aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands keine Einzel-Zertifikate aufkaufen. Deshalb bündeln die THG-Quoten-Händler die Zertifikate verschiedener E-Fahrzeuge und Ladepunktanbieter, um somit auch einen bestmöglichen Preis zu erzielen.
In diesem Fall endet die THG-Berechtigung für dieses Fuhrparkfahrzeug zum Ende des jeweiligen Jahres. Die Prämie muss nicht zurückgezahlt werden, da es sich um eine Pauschale handelt, die vom Umweltbundesamt jährlich vollständig an den ersten Antragsteller vergeben wird. Der neue Halter kann sich dann ab dem nächsten Kalenderjahr für die THG-Quote anmelden.
Alle Besitzer von öffentlichen und halb-öffentlichen Ladepunkten.
Bei öffentlichen Ladepunkten muss der Betreiber die abgegebenen Ladestrommengen, die Ladepunktbezeichnung und den Standort nachweisen.
Ja, eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist möglich.
Aktuell schießen THG-Quotenhändler wie Pilze aus dem Boden und versprechen auf ihren Webseiten hohe Verkaufserlöse. Doch ist bei der Auswahl des Vertragspartners Vorsicht geboten. Denn einige revidieren ihr Werbeversprechen von der Mindestauszahlung direkt wieder in den AGB. Achten Sie deshalb auf seriöse Anbieter auf dem Markt, z. B. bekannte Firmen aus der Fuhrparkbranche.
Die Klimaschutzziele bis 2050 mit dem Zwischenziel 2030 von Deutschland sind ambitioniert. Sollen sie erreicht werden, müssen die CO2-Emissionen weiter stark sinken. Während der CO2-Ausstoß im Strom- und Wärmesektor um 30 bis 40 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr 1990 reduziert werden konnte, gibt es einige Bereiche, die noch ausbaufähig sind. Dazu gehört der Verkehrssektor, dessen Treibhausgasemissionen unter anderem durch Reduzierung des Verkehrsaufkommens und Umstellung auf alternative klimaschonende Antriebsarten von Fahrzeugen gesenkt werden soll. Pkw und Lkw emittieren heute im Durchschnitt weniger Treibhausgase und Luftschadstoffe als noch 1995. So sanken die verkehrsleistungsbezogenen bzw. spezifischen Emissionen des Treibhausgases Kohlendioxid bei Pkw um knapp 5 Prozent, bei Lkw um mehr als 32 Prozent. Weil aber mehr Lkw unterwegs sind, sind die absoluten Kohlendioxid-Emissionen im Straßengüterverkehr heute um 21 Prozent höher als 1995. Besonders die Förderung von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur durch Prämien und Investitionszuschüssen waren der erste Ansatz. Nun kommt mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) eine weitere Anregung hinzu, die Umstellung auf E-Fahrzeuge attraktiv zu machen.
Mit der EU-Richtlinie 2018/2001 („RED II“) will die Europäische Union die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen fördern. Deutschland hat diese in nationales Recht umgesetzt (38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)). Dahinter verbirgt sich folgende Idee: Mineralölkonzerne, die CO2-emittierende Kraftstoffe in Deutschland in Verkehr bringen, müssen dafür eine Strafe zahlen, und zwar Jahr für Jahr immer mehr für jede Tonne CO2, die durch Verbrennung von Kraftstoff entsteht. Diese Kosten werden die Mineralölkonzerne auf die Endkundenpreise umlegen.
Benzin und Diesel werden immer teurer und die Betriebskosten für den Fuhrpark schießen in die Höhe. Die erwarteten Folgen daraus: Autofahrer und Fuhrparkbetreiber werden über den Kostendruck angeregt, auf E-Fahrzeuge umzusteigen. Als Belohnung für den Umstieg auf einen E-Fuhrpark winken, neben den erhofften Auswirkungen auf das Klima, auch Einnahmen durch den Verkauf des eingesparten CO2s pro Fahrzeug oder Ladepunkt. Diese wird in der THG-Quote festgelegt. Diese THG-Quoten können dann an die Mineralölkonzerne verkauft werden, die damit ihre Strafzahlungen reduzieren können.
Im Mai 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Weitentwicklung der THG-Quote beschlossen. Im Verkehrssektor wird diese Quote nun von derzeit sechs Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 ansteigen. Das bedeutet höhere Strafgebühren pro Tonne CO2 für die Mineralölkonzerne und höhere Preise für das THG-Zertifikat pro Fahrzeug.
Wie Fuhrparks mit E-Fahrzeugen davon profitieren können und auch Ladepunktbetreiber mit jedem Ladepunkt zusätzlich Einnahmen generieren können sowie Fragen zum Handel der THG-Quote, beantworten wir in diesem Beitrag.