Durch den Brand eines E-Bike-Akkus kam es zu einem Schaden an einer Lagerhalle. Das Landgericht Lübeck verurteilte nun den Mieter zu einer massiven Schadensersatzzahlung. Im Zuge der Haftungsfrage stellte das Gericht fest: E-Bike ist nicht gleich Pedelec.
Eine Geldstrafe von 214.793 Euro plus Zinsen mit Ausblick auf noch weitere Zahlungen und das alles wegen eines entzündeten E-Bike-Akkus. So entschied zuletzt das Landgericht Lübeck im Streit um eine abgebrannte Halle, in der E-Bikes gelagert wurden. Doch was war passiert?
Ein Mann mietete eine Halle, um aus ihr heraus E-Bikes zu verkaufen. In den E-Bikes befanden sich fest verbaute Akkus. Nachts nach Ladenschluss lud der Betreiber die Akkus weiter auf, bis es eines Nachts unerwartet zu einem Brand kam. Die Vermieter der Halle verlangten von dem Mieter, dass er für die Schäden aufkommt. Er habe vom Verlassen der Halle vergessen, den Stecker des Ladegerätes zu ziehen und damit für den Brandschaden gesorgt. Der Mieter verweigerte allerdings die Zahlung mit dem Verweis darauf, dass er nicht die ganze Zeit den Ladevorgang überwachen könne.
Der Mieter wurde verurteilt und muss für die gesamten Schäden aufkommen. So hat das Landgericht Lübeck entschieden. Der Brand sei auf den fest verbauten Akku des E-Bikes zurückzuführen, was durch ein technisches Gutachten bestätigt wurde. Der Mieter sei damit für die Schäden verantwortlich und zwar unabhängig davon, ob er sich falsch verhalten habe. Das Gericht war überzeugt, dass der Mann vergessen habe, den Ladestecker zu ziehen.
Die Haftung für Schäden durch einen sich entzündenden E-Bike-Akku hängt von der rechtlichen Einordnung des E-Bikes ab, etwa, ob das E-Bike als Kraftfahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gilt oder nicht. Nicht alle Elektrofahrräder fallen unter die Gefährdungshaftung des StVG.
Bei den häufig genutzten Pedelecs mit einer Leistung bis maximal 250 Watt, bei denen sich der Elektromotor ab einer Geschwindigkeit von 25/h selbst abschaltet, gilt das StVG nicht. Diese Pedelecs sind Fahrräder, die durch Muskelkraft bewegt werden (§ 1 Abs. 3 StVG). Anders ist bei E-Bikes mit höherer Leistung, diese stellen Kraftfahrzeuge im Sinne des StVG dar. (ks)