Die letzte Frist für den Führerschein-Umtausch ist abgelaufen. Erfahren Sie, welche Schritte jetzt notwendig sind und welche Konsequenzen drohen.
In Deutschland müssen bis 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gegen fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburts- und Ausstellungsjahrgängen. Für bestimmte Jahrgänge ist die Frist bereits abgelaufen. Doch was passiert, wenn Sie die Frist verpasst haben?
Wer die Umtauschfrist versäumt hat, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen, wenn er in eine Polizeikontrolle gerät. Die Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen; es handelt sich lediglich um einen Verstoß gegen die Mitführpflicht eines gültigen Dokuments.
Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Sie den Umtausch schnellstmöglich nachholen. Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Führerscheinstelle Ihres Wohnortes. Benötigte Unterlagen sind:
Die Kosten für den Umtausch betragen in der Regel etwa 25 Euro. Aufgrund hoher Nachfrage kann die Bearbeitungszeit zwischen drei und sechs Wochen variieren. Viele Behörden bieten eine Online-Terminvergabe an, um Wartezeiten zu minimieren.
Besonders bei Reisen ins Ausland kann ein nicht umgetauschter Führerschein zu Problemen führen, da ausländische Behörden das alte Dokument möglicherweise nicht anerkennen. Daher ist es ratsam, den Umtausch zeitnah vorzunehmen, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. (ja)