Das Bundeswirtschaftsministerium gab auf dem vivavelo-Kongress 2024 die Wiederaufnahme der E-Lastenradförderung im gewerblichen Bereich bekannt. Außerdem sprach es sich für eine Ausweitung der Fahrradnutzung im privaten Umfeld und auf beruflichen Wegen aus.
Die Förderung von gewerblichen E-Lastenfahrrädern wird ab Oktober des Jahres 2024 wieder aufgenommen und bis Juni 2027 fortgeführt. Das gab Bernhard Kluttig, Abteilungsleiter Industriepolitik im Bundeswirtschaftsministerium, auf dem parlamentarischen Abend der Fahrradwirtschaft bekannt. Der ursprüngliche Fördersatz von E-Lastenrädern von 25 Prozent soll beibehalten werden und die Höchstfördersumme pro Rad von 2.500 auf 3.500 Euro steigen. Damit würde insbesondere der Kauf von schweren E-Lastenfahrrädern attraktiver gemacht.
Die Wiederaufnahme der Förderung trifft auf eine deutsche Fahrradbranche, die gemäß einer Studie des Transportation Think Tank T3 im Jahr 2023 etwa 29,3 Milliarden Euro erwirtschaftet hat. Kluttig begrüßte diese Entwicklung, auch mit Blick auf die E-Mobilität, die im Fahrradverkehr einen immer größeren Anteil hat. Im Rahmen von 2,3 Millionen produzierten Fahrrädern in Deutschland, davon 1,6 Millionen E-Bikes, sprach Kluttig vom E-Bike als wichtigstem Wachstumstreiber der Fahrradwirtschaft.
Die Verbreitung und großflächige Akzeptanz von Fahrrädern aller Art sei aber nur ein Schritt von vielen auf dem Weg zu mehr nachhaltiger Mobilität. Kluttig sieht noch Potenzial im Ausbau des Fahrradverkehrs und der Fahrradwirtschaft insgesamt durch mehr multimodale Vernetzung. Das Fahrrad müsse noch mehr mit anderen Verkehrsträgern vernetzt werden, insbesondere dem ÖPNV. Dies würde letzten Endes dazu beitragen, überflüssige Pkw-Fahrten zu vermeiden. (ks)
Das könnte Sie auch interessieren: