Auf das Laden eines Pkw an einer Firmensteckdose, folgte die fristlose Kündigung. Das Landgericht Düsseldorf urteilte nun: Unerlaubtes Laden des Privatwagens im Betrieb ist ein Kündigungsgrund.
Kündigung wegen 40 Cent: Einem Angestellten einer Jugendherberge wurde das Laden des Privat-Pkws mit Plug-in-Hybridantrieb zum Verhängnis. Dieser hatte sein Fahrzeug an einer Steckdose des Betriebs geladen, in dem er arbeitete, jedoch ohne offizielles Einverständnis vom Arbeitgeber. Daraufhin folgte die fristlose Kündigung. Das Landgericht Düsseldorf urteilte im Zuge dessen Ende 2023, dass das unerlaubte Laden des Privatfahrzeugs auf Kosten des Arbeitgebers grundsätzlich als Kündigungsgrund gelten kann.
Gegen die fristlose Kündigung klagte der Geschasste, der in erster Instanz obsiegte. In einem Berufungsverfahren im Dezember 2023 einigten sich die Kontrahenten jedoch auf eine ordentliche Kündigung und eine Abfindung von 8.000 Euro.
Das Laden des Privatfahrzeugs ohne Einwilligung auf Kosten des Arbeitgebers kann grundsätzlich ein Kündigungsgrund sein. Dies gilt erst recht, wenn das Laden an einer 220-Volt-Steckdose und nicht an einer Wallbox oder eingerichteten Ladestation erfolgt. Die Kammer äußerte jedoch Zweifel, ob im konkreten Fall von einem unerlaubten Laden ausgegangen werden könne, weil das Laden anderer elektronischer Geräte wie Handys durch Mitarbeitende in der Einrichtung geduldet wurde. Die Kündigung wertete das Gericht deshalb als unverhältnismäßig und hielt vielmehr eine Abmahnung für angemessen. Zumal der durch den Ladevorgang für den Arbeitgeber entstandene finanzielle Schaden mit 40 Cent beziffert wurde. Den Job bei der Jugendherberge ist der Mann dennoch los. (SP-X/ks)