Der digitale Fahrzeugschein soll ab 2026 auch für Fuhrparks über die i-Kfz-App verfügbar sein. Für Fuhrparkverantwortliche stellen sich dabei zentrale Praxisfragen.
Mit der Einführung der i-Kfz-App treibt der Gesetzgeber die Digitalisierung der Fahrzeugzulassung weiter voran. Künftig soll auch der Fahrzeugschein in digitaler Form auf dem Smartphone verfügbar sein. Für Unternehmen, Flottenbetreiber und Fuhrparkverantwortliche stellt sich dabei vor allem die Frage, wie praxistauglich der digitale Fahrzeugschein im täglichen Betrieb ist – und wo die aktuellen Grenzen liegen.
Antworten darauf liefert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das die App entwickelt und herausgibt.
Nach Angaben des KBA wird die technische Umsetzung in den Zulassungsbehörden voraussichtlich im ersten Quartal 2026 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt können Unternehmen und Flottenbetreiber den Fahrzeugschein per QR-Code in die i-Kfz-App laden.
Unternehmen authentifizieren sich zunächst über ihr Unternehmenskonto im Rahmen der internetbasierten Zulassung. Der anschließend erzeugte QR-Code dient als Schlüssel zum Einlesen des digitalen Fahrzeugscheins in die i-Kfz-App.
Sollte die Registrierung nicht online erfolgen, kann nach Nachweis auch bei der Zulassungsbehörde ein entsprechender QR-Code ausgestellt werden. Separate Berechtigungsnachweise innerhalb der App sind aktuell nicht vorgesehen.
In der aktuellen Ausbaustufe ist die i-Kfz-App ausschließlich als Smartphone-Anwendung konzipiert. Eine zentrale Verwaltungsoberfläche für Fuhrparks oder Flottenbetreiber ist bislang nicht vorgesehen. Auch eine API-Schnittstelle ist derzeit nicht geplant.
Der digitale Fahrzeugschein kann jedoch innerhalb der App geteilt werden. Damit lassen sich Fahrzeuge mehreren Nutzerinnen und Nutzern zuordnen – ein wichtiger Punkt für Poolfahrzeuge oder wechselnde Fahrer.
Die Zuordnung eines digitalen Fahrzeugscheins zu Fahrerinnen und Fahrern erfolgt über zwei Wege:
Damit ist auch die Nutzung bei geleasten Firmenfahrzeugen problemlos möglich. Der digitale Fahrzeugschein kann zeitlich flexibel weitergegeben werden.
Trotz Digitalisierung bleibt der Papierfahrzeugschein weiterhin bestehen. Grund sind EU-rechtliche Vorgaben. Der digitale Fahrzeugschein ersetzt aktuell nur die Mitführpflicht innerhalb Deutschlands, nicht jedoch das Dokument selbst.
Für Fuhrparks bedeutet das: Papierunterlagen müssen weiterhin archiviert und für bestimmte Fälle vorgehalten werden, etwa für Auslandsfahrten.
Das KBA betont die hohen Sicherheitsstandards der i-Kfz-App. Die technische Architektur wurde von der Bundesdruckerei entwickelt und geprüft, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) war dabei eng eingebunden.
Die personenbezogenen Daten stammen aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR). Für die Ausstellung des digitalen Fahrzeugscheins werden diese mit den Daten aus der eID oder dem Unternehmenskonto abgeglichen. Bei der Weitergabe an Dritte wird lediglich eine Gerätekennung gespeichert – Halterdaten verbleiben beim KBA.
Ist bei einer Verkehrskontrolle der Smartphone-Akku leer, kann der digitale Fahrzeugschein nicht vorgezeigt werden. In diesem Fall greift das bekannte Verfahren: Entweder erfolgt ein späterer Nachweis oder es wird eine Ordnungswidrigkeit geahndet. Sonderregelungen sieht die i-Kfz-App nicht vor.
Automatische Hinweise auf Hauptuntersuchungen oder Serviceintervalle werden derzeit ausschließlich innerhalb der i-Kfz-App angezeigt. Eine Integration in bestehende Fuhrparkprozesse oder Systeme ist aktuell nicht möglich.
Die i-Kfz-App und der digitale Fahrzeugschein markieren einen wichtigen Schritt in Richtung digitaler Fahrzeugverwaltung. Für Fuhrparks bietet die Lösung Vorteile bei Verfügbarkeit und Weitergabe von Dokumenten, bleibt jedoch in der ersten Ausbaustufe funktional begrenzt.
Insbesondere das Fehlen einer zentralen Verwaltungsoberfläche und einer API dürfte größere Flotten vorerst ausbremsen. Ob der digitale Fahrzeugschein im Fuhrpark sein volles Potenzial entfalten kann, wird sich erst mit künftigen Erweiterungen der i-Kfz-App zeigen.