Deutschland und Frankreich wollen das Verbrenner-Aus lockern. Was der Kompromiss für Neuwagen und Ihre Fuhrparkplanung bedeutet.
Deutschland und Frankreich wollen das geplante Verbrenner-Aus weiter lockern. Am 16. Oktober haben sich beide Länder auf einen gemeinsamen Kurs verständigt, der den Verkauf neuer Verbrenner über 2035 hinaus ermöglichen könnte. Für Fuhrparks würde das langfristig mehr Spielraum bei der Fahrzeugbeschaffung bedeuten. Noch muss die EU allerdings zustimmen.
Nach bisheriger Rechtslage müssen die CO₂-Emissionen neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge ab 2035 um 100 Prozent gegenüber dem Referenzwert von 2021 sinken. Die EU-Kommission hatte bereits im Dezember 2025 vorgeschlagen, dieses Ziel auf 90 Prozent zu reduzieren. Die verbleibenden zehn Prozent sollten durch CO₂-neutrale Kraftstoffe oder klimafreundlichen Stahl ausgeglichen werden.
Deutschland und Frankreich wollen die Vorgaben nun noch weiter lockern. Wie unter anderem Reuters berichtet, sieht ihr Kompromiss vor, auf diese vollständige Kompensation zu verzichten. Hersteller müssten die durchschnittlichen CO₂-Emissionen ihrer Neuwagenflotten ab 2035 damit nur noch um 90 Prozent senken. Voraussetzung für den weiteren Verkauf von Verbrennern wäre, dass die Hersteller insgesamt die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten.
Mit der geplanten Lockerung könnten neben reinen Elektroautos auch Verbrenner, Plug-in-Hybride und andere Hybridfahrzeuge über 2035 hinaus als Neuwagen angeboten werden. Das würde auch leichte Nutzfahrzeuge betreffen, die in vielen gewerblichen Fuhrparks eingesetzt werden.
Welche Modelle und Antriebsarten Hersteller künftig tatsächlich anbieten, bleibt allerdings offen. Die Lockerung wäre keine Garantie für die langfristige Verfügbarkeit bestimmter Fahrzeuge. Fuhrparkverantwortliche könnten bei ihrer Beschaffungsplanung jedoch mehr Flexibilität erhalten, sofern die vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt werden.
Die deutsch-französische Einigung umfasst auch strengere Vorgaben für die staatliche Förderung von Fahrzeugen. Diese soll künftig grundsätzlich auf Autos beschränkt werden, die in der EU, Großbritannien oder weiteren Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums hergestellt werden. Zudem sollen europäischer grüner Stahl und Aluminium bei der Berechnung der CO₂-Werte von Herstellerflotten stärker berücksichtigt werden. Damit wollen beide Länder die europäische Automobilindustrie unterstützen.
Bundesumweltminister Carsten Schneider hält dennoch an der Elektromobilität fest. „Elektroautos werden sich in jedem Fall durchsetzen, weil sie technisch überlegen sind und man beim Fahren viel Geld sparen kann.“
Die Verständigung zwischen Deutschland und Frankreich könnte auch eine Einigung auf EU-Ebene erleichtern. Zuvor hatte sich Frankreich gemeinsam mit sechs weiteren EU-Staaten gegen eine Lockerung der Vorgaben ausgesprochen. Beschlossen ist die Änderung allerdings noch nicht. Dem Vorschlag müssen noch das Europäische Parlament und der Rat der EU-Mitgliedstaaten zustimmen.
Für Fuhrparkverantwortliche bleibt damit vorerst die bestehende Rechtslage maßgeblich. Die geplanten Änderungen könnten langfristige Beschaffungsentscheidungen beeinflussen, schaffen derzeit aber noch keine verbindliche Planungssicherheit. (iz)