Die EU plant neue Regeln für Firmenwagen. Künftig könnte nicht nur der Antrieb, sondern auch die Herkunft über Förderung und Steuervorteile entscheiden.
Firmenfahrzeuge machen einen großen Teil der Neuzulassungen in der EU aus. Genau dort will die EU-Kommission ansetzen und Förderbedingungen stärker an europäische Wertschöpfung koppeln. Die geplanten „Made in EU“-Vorgaben sollen dafür den Rahmen schaffen, während zugleich über Ausnahmen für enge Partnerländer diskutiert wird. Für chinesische Fahrzeuge könnten sich dadurch neue Hürden ergeben.
Bereits im Dezember 2025 schlug die EU-Kommission vor, finanzielle Unterstützung für Firmen-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auf Modelle zu beschränken, die als „in der Europäischen Union hergestellt“ gelten. Der Hebel ist groß: Nach Angaben der Kommission entfallen rund 60 Prozent der Pkw-Neuzulassungen und etwa 90 Prozent der Transporter-Neuzulassungen in der EU auf gewerbliche Halter.
Was unter „in der EU hergestellt“ zu verstehen ist, konkretisiert der im März 2026 vorgelegte Industrial Accelerator Act. Nach dem Kommissionsentwurf gelten unter anderem folgende Kriterien:
Die Regeln sollen für entsprechende Förderprogramme greifen, wenn Unternehmen neue Fahrzeuge kaufen, leasen, mieten oder per Mietkauf anschaffen.
Dabei geht es nicht nur um Kaufprämien. Als finanzielle Unterstützung nennt der EU-Wirtschafts- und Sozialausschuss auch Steuervorteile, Abschreibungsregeln sowie Vergünstigungen bei Zulassungs- und Kfz-Steuern. Wie sich die geplanten EU-Regeln konkret auf die deutsche Dienstwagenbesteuerung auswirken würden, ist jedoch noch offen.
Wie das Handelsblatt berichtet, erwägt die EU, die geplanten „Buy European“-Regeln auf Großbritannien, Japan und Südkorea auszuweiten. Fahrzeuge aus diesen Ländern könnten demnach als Produkte sogenannter „Trusted Partners“ behandelt werden. Ziel sei auch, europäische und verbündete Hersteller stärker gegen chinesische Überkapazitäten abzuschirmen. In den bislang veröffentlichten EU-Vorschlägen ist diese Ausnahme allerdings nicht festgeschrieben. Dort gelten zunächst Herkunftskriterien für die EU.
Für chinesische Fahrzeuge hätte die Regelung dennoch weitreichende Folgen: Erfüllen sie die Herkunftskriterien nicht, könnten sie von finanzieller Förderung und Steuervorteilen ausgeschlossen werden. Dabei geht es nach dem Kommissionsentwurf nicht grundsätzlich um den Ausschluss chinesischer Marken. Entscheidend ist, wo ein Fahrzeug montiert wird und woher seine Komponenten stammen.
Für Fuhrparkverantwortliche ändert sich aktuell noch nichts. Die geplanten EU-Regeln für Firmenfahrzeuge und der Industrial Accelerator Act befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren.
Davon zu unterscheiden sind die bereits geltenden EU-Ausgleichszölle auf batterieelektrische Fahrzeuge aus China. Sie wurden Ende Oktober 2024 für fünf Jahre eingeführt. Hintergrund ist die Einschätzung der EU-Kommission, dass chinesische Elektroautohersteller durch staatliche Subventionen Wettbewerbsvorteile erhalten und europäische Hersteller dadurch benachteiligt werden.