Ob AC- oder DC-Laden, Wallbox oder öffentliche Säule: Unser Ladesäulen-Überblick 2025 liefert aktuelle Daten zu Ladeinfrastruktur, Ladezeiten und Anbietern in Deutschland.
Je nachdem, wie schnell das E-Auto geladen werden soll, bieten sich mehrere Möglichkeiten an, den vollelektrischen Pkw oder Plug-in-Hybriden zu laden. Darunter fallen maßgeblich das AC-Laden und das DC-Laden:
AC-Laden, auch bekannt als Normalladen, wird allgemein mit langsamem Laden assoziiert und bietet meistens Kapazitäten zwischen 3,7 und 22 kW. AC-Ladestationen sind Teil des öffentlichen Lademixes und eignen sich dort, wo grundsätzlich länger geladen wird, zum Beispiel am Arbeitsplatz. Und gerade Unternehmen sind es, die, mit europäischen Regularien im Petto, Ladesäulen am eigenen Firmenstandort stark ausbauen.
AC-Laden muss jedoch nicht unbedingt an einer öffentlichen Ladesäule stattfinden, oder an einer Ladesäule im Unternehmen. Denn mittlerweile gibt es einige Alternativen, darunter die Wallbox für zu Hause, mit der Fahrerinnen und Fahrer eines E-Autos tagsüber oder nachts auch am heimischen Netz laden können. Das spart mitunter sogar Geld. Außerdem lassen sich E-Autos über ein Schuko-Ladekabel direkt am Haushaltsstrom laden, dann aber mit sehr viel weniger kW und dementsprechend mit längeren Ladezeiten.
DC-Laden, auch Schnellladen genannt, ist eine weitere, häufig frequentierte Art des Ladens. DC-Ladesäulen starten mit Leistungen ab 50 kW und werden von vielen Anbietern betrieben. Nicht nur stellt es das schnellere Laden dar, auch ist das DC-Ladenetz das am schnellsten wachsende Ladenetz in Deutschland.
Zum 01.06.2025 ist das Schnellladenetz laut Bundesnetzagentur im Vergleich zum Stichtag des Vorjahres deutlich gewachsen:
Oft gibt es ein böses Erwachen an der DC-Schnellladesäule. Denn viele E-Auto-Fahrerinnen und E-Auto-Fahrer merken dort erst, dass oft nicht einmal die Hälfte an Leistung im Auto ankommt, wie sie an der Ladesäule angegeben ist. Somit dauert das Laden oftmals doch länger, als versprochen.
„Laden dauert!“, wie Batterieexperte Prof. Dr. Kai Peter Birke im bfp-Interview erläuterte: „Das kommt unter anderem darauf an, wie viele Leute gerade laden und ob das Netz überlastet ist. Da sind 60 kW schon viel realistischer als 150 kW.“
Und auch wenn das Laden an einer öffentlichen DC-Ladesäule manchmal länger dauert als gewünscht, zu lange sollten E-Auto-Fahrerinnen und Fahrer die Ladesäule wiederum nicht besetzen. Denn sonst droht eine Blockiergebühr. Das bedeutet, dass ab einer bestimmten Zeit am Schnelllader eine Strafgebühr fällig wird. Wann solch eine Gebühr allerdings einsetzt, unterscheidet sich von Fall zu Fall und von Anbieter zu Anbieter. Eine Blockiergebühr an der EnBW-Ladesäule fällt beispielsweise erst nach 4 Stunden an. Dann kostet das Laden zusätzliche 10 Cent pro Minute, maximal aber 12 Euro pro Ladevorgang. Andere Anbieter setzen recht zügig eine Blockiergebühr ein, z. B. sobald ein E-Auto zwar auf 100 Prozent geladen wurde, es die Ladesäule aber danach weiterhin blockiert.
Da die meisten E-Autos mittlerweile allerdings spätestens ab 35 Minuten Ladezeit wieder genug Strom haben, um größere Distanzen zurückzulegen, sollten Blockiergebühren die Ausnahme bleiben.
Es gibt eine Vielzahl von Anbietern, die Ladesäulen für Elektroautos betreiben. Zu den bekanntesten gehören EnBW (mit über 7.000 Schnellladepunkten in Deutschland, laut Konzernangaben), Maingau, IONITY, Shell Recharge, Plugsurfing und verschiedene Stadtwerke. Auch Fahrzeughersteller wie Tesla, BMW, Porsche und VW bieten eine eigene Ladeinfrastruktur an.
Abgesehen vom AC-Laden vor der Haustür am eigenen Stromnetz steht Fahrerinnen und Fahrern von E-Autos eine Vielzahl an öffentlich zugänglichen Ladepunkten zur Verfügung. Und das Netz wird immer größer, wie Daten der Bundesnetzagentur zeigen. Da öffentlich zugängliche Ladepunkte technischen Mindestanforderungen genügen müssen, bevor sie genutzt werden dürfen, müssen sie bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden: „Um die Einhaltung dieser Anforderungen gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet.“
Wie viele Ladepunkte in Deutschland aktuell zur Verfügung stehen (Stand 01.06.2025), stellt die Bundesnetzagentur wie folgt dar:
Die Leistung der einzelnen Ladepunkte schlüsselt sie wie folgt auf:
Die Betreiber mit den meisten Ladepunkten sind dabei:
In kleineren Orten eher rar verteilt, in Großstädten dafür nahezu an jeder Ecke: AC- oder DC-Ladepunkte lassen sich mal mehr, mal weniger einfach finden. Damit man sie im Falle eines niedrigen Akkustandes schneller findet, bieten sich Apps an, die den Weg zur Ladesäule aufzeigen. Die Anwendungen EnBW mobility+, eCharge+ und Chargemap gehören dabei aktuell zu den häufiger genutzten Apps. Mit der EnBW mobility+-App lassen sich die Ladesäulen außerdem für den Ladeprozess freischalten.
Über die Website Chargefinder oder die ADAC-Ladesäulen-Karte lassen sich Ladesäulen auch per direkter Adresseingabe finden. Außerdem besitzen viele E-Autos mit technisch-aktuellem Navigationssystem die Möglichkeit, Ladesäulen in der Nähe anzuzeigen. Manche Systeme speisen bei niedrigem Akkustand außerdem einen Ladestopp in die eingegebene Strecke ein, wie es beispielsweise bei unserem Test mit dem Citroën ë-C4 der Fall war.
Viele Ladesäulenbetreiber bieten eine Smartphone-App zum Laden eines E-Autos an, mit dessen Hilfe nicht nur Ladesäulen angesteuert und Ladungen gestartet werden können, sondern auch der Bezahlvorgang abgewickelt werden kann. Im Beispiel der App mobility+ von EnBW werden die einzelnen Ladungen in der Ladehistorie der App angezeigt, gebündelt und am Anfang des darauffolgenden Monats zusammengerechnet. Der daraus entstehende Geldbetrag wird dann von einem hinterlegten Zahlungsmittel abgebucht.
An einigen Ladesäulen kann auch per QR-Code bezahlt werden. Dazu scannt man vor der Beladung des E-Autos den QR-Code der Ladesäule. Dieser führt den Fahrer oder die Fahrerin dann auf eine Seite, auf der eine Zahlungsmethode ausgewählt werden kann, bevor die Ladung initiiert wird.
Auch kann an der Ladesäule mit einer Ladekarte bezahlt werden. Allerdings akzeptieren nicht alle Ladesäulenanbieter jede einzelne Ladekarte. Das liegt daran, dass unterschiedliche Anbieter auch unterschiedliche Roaming-Vereinbarungen mit jeweiligen Ladesäulen-Betreibern haben.
An den meisten Schnellladern oder AC-Ladesäulen lassen sich die Ladevorgänge per Smartphone-App starten und beenden. Am Ende des Ladevorgangs werden die Daten über Dauer und Preis in der App gesammelt, bis die Rechnung dazu ausgestellt und der zu zahlende Betrag von einem in der App hinterlegten Zahlungsmittel abgebucht wird. Mit einer EC-Karte an einer Ladesäule zu zahlen ist allerdings oft nicht möglich, zumindest an Schnellladern. Neue Regularien wollen das künftig ändern. Europaweit schreibt z.B. die Alternative-Fuels-Infrastructure-Regulation (AFIR) vor, dass bis 2027 alle DC-Säulen mit 50 kW oder mehr Kartenzahlungen ermöglichen müssen. Neue Schnelllader ab 50 kW, die seit 1. Juli 2024 in Deutschland in Betrieb gehen, müssen bereits ab Inbetriebnahme ein NFC-Kartenterminal besitzen. Bestehende Säulen müssen es aber nicht nachrüsten.
Ladepunkte in Carports, Garagen oder auf sonstigen Parkflächen von Privatpersonen sind grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte. Sie stellen private Ladesäulen dar und müssen daher nicht der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Allerdings müssen fest installierte Wallboxen mit Leistungen bis 11 kW und darüber hinaus gemäß Niederspannungsanschlussverordnung – NAV § 19 beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Wallboxen mit mehr als 11 kW sind genehmigungspflichtig und müssen vom Betreiber des örtlichen Stromnetzes genehmigt werden. (ks)